Österreich

Frau niedergestochen, Geschworene sprechen Ehemann frei

Rasend vor Eifersucht soll ein Wiener (52) auf seine langjährige Ehefrau eingestochen haben. Kurz zuvor wollte sie die Scheidung – Freispruch!

Christian Tomsits
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    Im roten Hemd nahm der Verdächtige auf der Anklagebank Platz.
    Im roten Hemd nahm der Verdächtige auf der Anklagebank Platz.
    Denise Auer

    Vor zahlreichen Zeugen überraschte Novak D. (52) am 19. August 2021 bei der U-Bahn-Station Pilgramgasse seine Ehefrau auf offener Straße, packte sie laut Anklage an der Schulter und rammte ihr ein zuvor hinter Zeitungspapier versteckt gehaltenes Küchenmesser mit voller Wucht in den Unterleib. Passanten kamen der Frau zu Hilfe, retteten die Verletzte.

    Kontrolle wurde immer schlimmer

    Das Opfer (45) war erst wenige Wochen vorher von ihrem Mann, mit dem sie 20 Jahre (unglücklich) verheiratet war, zu einer Freundin geflüchtet. Denn D. soll seine Gattin krankhaft kontrolliert und ihr laufend Affären – sogar mit ihrem Stiefsohn (18) – unterstellt haben.

    "Für alles, was du mir gemacht hast, wird meine Rache schmerzhafter sein", schrieb er per SMS, soll Schmuck aus einem Versteck geholt und sich einen neuen Pass bestellt haben, legte sich die Staatsanwaltschaft am Dienstag am Wiener Landesgericht fest: "Er wollte sie töten."

    Urteil: Freispruch vom Mordversuch!

    Anwältin Astrid Wagner kannte den Angeklagten bereits vom Scheidungsverfahren, als sie ein Anruf erreichte: "Ihr Mandant wurde wegen Mordversuchs festgenommen." In einem flammenden Plädoyer erklärte sie den Geschworenen, dass der Angeklagte mit der Situation überfordert gewesen war. "Es war ihm alles zu viel, er wollte sie nicht umbringen“.

    Die Geschworenen glaubten ihr, entschieden mit 4:4 auf nicht schuldig. Die Berufsrichter setzten das Urteil sofort aus. "Wozu haben wir in Österreich eigentlich ein Schwurgericht, wenn man Entscheidungen der Laienrichter einfach nicht akzeptiert", ärgerte sich Wagner im Gespräch mit "Heute". Der Fall geht nun direkt zum OGH. Die Unschuldsvermutung gilt.

    Hilfe für Betroffene
    Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
    Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
    Rat auf Draht: 147
    Autonome Frauenhäuser: 01 / 544 08 20

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