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Mutter will von Facebook wissen, wie Tochter starb

Eine 15-Jährige wird 2012 in Berlin von einer U-Bahn getötet, die Umstände sind ungeklärt. Hilfe fordern die Eltern von Facebook.

Heute Redaktion
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Eltern kämpfen um die Facebook-Daten ihrer Tochter.
Eltern kämpfen um die Facebook-Daten ihrer Tochter.
Bild: Reuters/Valentin Flauraud

Das damals 15-jährige Mädchen wurde 2012 in einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug erfasst und getötet. Die Umstände sind bis heute ungeklärt. Neben einem tragischen Unfall schließen die Eltern des Mädchens einen Suizid nicht aus. Um Gewissheit zu erlangen, hoffte das Paar auf Facebook-Daten der Tochter. Diese sollen klären, ob das Mädchen möglicherweise einen Selbstmord in Nachrichten angekündigt hat oder gemobbt wurde.

Entbrannt war aber ein juristischer Streit, denn Facebook verweigerte den Eltern den Zugriff auf das Konto der toten Tochter. Facebook argumentierte, dass damit alle Chat-Partner offengelegt würden, die in dem Glauben mit dem Mädchen geschrieben hatten, das sie privat bleiben würden. In erster Instanz gab ein Gericht der klagenden Mutter recht, doch Facebook ging in Berufung.

Ist das Facebook-Profil vererbbar?

Die Begründung des Erstgerichts: Im Falle von Minderjährigen hätten Eltern ein Recht darauf zu erfahren, was ihre Kinder auf Facebook treiben. Der Zugriff müsse also auch zu Lebzeiten gewährt werden. Zudem solle der Vertrag mit Facebook so wie persönliche Habe vererbt werden.

In der Berufung vor dem Kammergericht in Berlin bekam Facebook nun teilweise Rückenwind: Man könne eine Facebook-Anmeldung auch als Vereinsmitgliedschaft sehen, die nach dem Tod erlischt. Im konkreten Fall der Minderjährigen und den ungeklärten Todesumständen könne eine Erblichkeit des Facebook-Accounts aber nicht generell verneint werden.

Zweiwöchige Frist

Nun wird es spannend, denn das Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen: Facebook solle die Chat- und Profil-Daten des Mädchens den Eltern zukommen lassen, dafür aber die Namen der Chat-Partner schwärzen. Stimmt Facebook nicht innerhalb zwei Wochen zu, wird es ein Urteil des Gerichts am 30. Mai geben. (rfi)