Österreich
Mord an Manuela: Yazan bekam die Höchststrafe
15 Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – so lautet das Urteil für Mädchenmörder Yazan A. (20).
Dritter Prozesstag heute im "Mordfall Manuela K." (16) in Wr. Neustadt – nochmal waren Gutachter und Zeugen am Wort.
Nach Angaben von Gutachter Wolfgang Denk gab es eine mehrminütige, massive Gewalteinwirkung gegen den Hals des Mädchens. Die Abdruckspur am Hals ist laut Expertise bandförmig und zwei bis drei Zentimeter breit und stimmt mit dem Gürtel aus der Hose des Angeklagten überein – die Ösen und die Textilform des Gürtels haben auf der Haut einen Abdruck hinterlassen. Einen Sturz auf die Kante der Banklehne ist laut Denk unwahrscheinlich. Den Gürtel samt Hose hatte Yazan A. nach der Tat in einen Mistkübel geworfen, fuhr mit der Jogginghose (die trug er unter der Jeans) weiter zu einem Freund, erzählte diesem von einem Kampf mit Tschetschenen und besorgte sich so neue Kleidung.
Mischspuren auf Gürtel
DNA-Expertin Christa Nussbaumer bestätigte zwar den von Anwalt Andreas Reichenbach eingeworfenen Zweifel, dass es auch Mischspuren am Gürtel gab. Aber: An den Enden des Gürtels waren nur Yazans DNA-Spuren.
Andreas Reichenbach stellte noch weitere Beweisanträge: Zum Beispiel hatte ein Ägypter bei der Mahnwache in Wr. Neustadt den Mord an Manuela K. gestanden. Doch der Nordafrikaner gilt als Wirrkopf, die Spur erwies sich als haltlos.
Das Verfahren wegen der absichtlichen Körperverletzung und Drohung nach einem Messerangriff von Yazan A. gegen Stiefbruder und Cousin wurde ausgeschieden.
15 Jahre Haft
Am frühen Nachmittag zogen sich die Geschworenen zur Urteilsberatung zurück. Die acht Geschworenen – mehrere weibliche Geschworene waren während des Prozesses immer wieder den Tränen nahe bzw. brachen sogar in Tränen aus –entschieden einstimmig: Es war Mord und Störung der Totenruhe (Anm.: Yazan A. wollte die tote Manuela noch vergewaltigen und dadurch besonders erniedrigen, da aber das Mädchen – nach dem Todeskampf – voll Fäkalien war, verging sich der Syrer am Oberkörper der Toten).
Das Urteil: 15 Jahre Haft (Höchststrafe für junge Erwachsene) und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – Anwalt Andreas Reichenbach meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Übrigens: Yazan A. zeigte während des gesamten Prozesses keine Einsicht, dürfte tatsächlich glauben, das Mädchen nicht getötet zu haben.