Österreich
Mittelfinger-Emoji wiegt so viel wie Live-Stinkefinger
Für geteilte Meinungen sorgte die Strafe für Christoph H., nachdem er die Polizei mit einem Emoji beleidigt hatte. "Heute" fragte beim Experten um eine juristische Meinung.
50 Euro Strafe muss Christoph H. (26) aus Hainburg (NÖ) blechen, weil er sich in einer Facebook-Gruppe über eine versteckte Radarfälle ärgerte und seinen Beitrag mit einem Mittelfinger-Emoji versah – "Heute" berichtete.
Die Meinungen zur Strafe gingen weit auseinander, viele "Heute"-Leser finden sie völlig überzogen, viele sind aber auch der Meinung, dass sie gerecht ist. Christoph H. war sich zunächst nicht sicher, sein Vergehen überhaupt strafbar ist. Dass die Polizei jemanden für ein Emoji straft ist schließlich juristisch gesehen ziemliches Neuland.
„Heute" fragte bei Jurist Gottfried Forsthuber aus Baden nach, dieser erklärt: „Auf Facebook kann man selbstverständlich andere Menschen beleidigen. Das heißt das Mittelfinger-Emoji wiegt genausoviel wie ein ‚Live-Mittelfinger'. Gerade wenn das eben wie in dieser Facebook-Gruppe viele Menschen mitbekommen. Bei allem Verständnis bei Ärger über eine Strafe: Beamtenbeleidigung muss nicht sein, die Polizei schaut in unser aller Interesse auf die Sicherheit im Straßenverkehr." (min)