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Mit Raketen ins neue Jahr – das musst du beachten

Zu Silvester gehört für viele eine gehörige Knallerei dazu. Allerdings müssen einige grundlegende Dinge beim Zünden von Rakete, etc. beachtet werden.

Michael Rauhofer-Redl
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Immer wieder kommt es beim Jahreswechsel zu schweren Verletzungen beim Feuerwerk. (Symbolfoto)
Immer wieder kommt es beim Jahreswechsel zu schweren Verletzungen beim Feuerwerk. (Symbolfoto)
Bild: iStock

"Unbeachtet der jeweiligen örtlichen Bestimmungen bzw. Einschränkungen betreffend der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, werden zum Jahreswechsel wieder unzählige Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel gezündet", mit diesen Worten beginnt eine Aussendung der LPD Vorarlberg, die vor schweren Verletzungen wegen unsachgemäßen Gebrauchs von Silvester-Raketen warnt. 

Schwere Verbrennungen, Verletzungen an Augen oder Gliedmaßen – die unsachgemäße Verwendung von pyrotechnischen Artikeln kann gefährlich sein. Besonders durch Alkoholeinfluss und unsachgemäßes Hantieren können Verletzungen und Sachschäden verursacht werden. Der Umgang mit pyrotechnischen Produkten ist im Pyrotechnikgesetz 2010 geregelt (siehe Infobox unten).

Wo das Schießen tabu ist

Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten. Der Bürgermeister kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung dürfen pyrotechnische Gegenständen der Kategorie F2 nicht verwendet werden. Auch im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten. In geschlossenen Räumen dürfen nur Produkte der Kategorie F1 verwendet werden. Vereinzelt sind auch F2-Produkte für den Gebrauch im Haus geeignet – diese sind ausdrücklich dafür gekennzeichnet.

Was bei Pyrotechnik zu beachten ist

Die Polizei gibt Hinweise über den korrekten Umgang mit Raketen zu Silvster. 

► Beachte vor Verwendung der pyrotechnischen Artikel die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise.
► Kaufe pyrotechnische Produkte nur im Fachhandel.
► Schieße Raketen niemals aus der Hand, sondern aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben ab. Beuge dich niemals über einen Feuerwerkskörper. Halte einen Sicherheitsabstand ein.
► Schließe Fenster und Haustüren – so können fehlgeleitete Feuerwerkskörper keine Brände im Wohnraum verursachen.
► Zünde einen "Versager" keinesfalls ein zweites Mal an.
►Beachte die Altersbeschränkungen auf der Verpackung – gib keine Feuerwerkskörper an nicht berechtigte Personen weiter.

F1: Erzeugnisse, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel haben, wie Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller und Wunderkerzen. Sie können ab 12 Jahren erworben werden.
F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel haben, wie Silvesterraketen, Schweizerkracher, Knallfrösche, Sprungräder, Fontänen ("Vulkane") und Feuerräder. Sie können ab 16 Jahren erworben werden. 
F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen und deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährdet, wie stärkere Silvesterraketen. Sie können ab 18 Jahren erworben werden. Ein Sachkundenachweis ist erforderlich.
F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährdet und die für "Profis" vorgesehen sind. Erwerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Fachkenntnisse nachweisen und einen Pyrotechnikausweis für F4 haben.

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