Österreich

Mit dieser Strafe müssen Nackt-Radler rechnen

Heute Redaktion
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Die nackte Radfahrerin sorgte in Wien für großes Aufsehen
Die nackte Radfahrerin sorgte in Wien für großes Aufsehen
Bild: Leserreporter Klaus Hainisch

Eine dunkelhaarige Frau radelte am Mittwoch komplett nackt durch Wien und sorgte damit für viel Aufsehen. Ihre Aktion könnte für die Dame allerdings ein Nachspiel haben.

Völlig ungeniert und komplett nackt war die Frau am Nachmittag im 3. Bezirk mit einem City-Bike unterwegs. Die heißen Temperaturen ließen bei der Wienerin alle Hemmungen verlieren - und alle Hüllen fallen. Lediglich auf ihre Schuhe wollte die Dame, trotz der gewaltigen Hitze, dann doch nicht verzichten.

Ihre Fahrt blieb natürlich nicht ganz unbemerkt. Zahlreiche Passanten mussten schon zweimal (oder öfters?!) hinsehen, um sicher zu gehen, dass sie keinen Sonnenstich erwischt haben oder bereits zu halluzinieren beginnen.

Der freizügige Ausflug sorgte in Wien jedenfalls für mächtig Gesprächsstoff und führte schließlich auch zu der Frage: Darf man überhaupt nackt mit dem Rad fahren?

"Anstandsverletzung"

Gegenüber "heute.at" erklärte die Polizei, dass es sich bei einer Nackt-Fahrt um eine sogenannte "Anstandsverletzung" handelt bzw. ein derartiges Delikt im Paragraf 1 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetz ("Anstandsverletzung und Lärmerregung") verankert ist.

Unter Punkt 3 heißt es darin wörtlich: "Wer eine Person an einem öffentlichen Ort zu einer Handlung oder Duldung auffordert, die deren sexuelle Sphäre betrifft und von dieser Person unerwünscht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen."

Im Klartext: Fühlt sich jemand durch das "Nackt-Radeln" belästigt und bringt dies mit einer relevanten Begründung zur Anzeige, droht der Frau gegebenenfalls eine Geldstrafe oder sogar Gefängnis. In der Regel wird dies laut Polizei aber mit einem niedrigen, zweistelligen Geldbetrag bestraft.

Wenn überhaupt! Denn Anzeigen wegen "Nackt-Radelns" kommen nämlich eher selten vor, erklärt die Polizei auf Nachfrage von "heute.at". (wil)