Österreich
Mit diesen fiesen Tricks arbeiten die Energieanbieter
Die Preise für Strom und Gas explodieren. Oft kommt daher ein Grundversorgungstarif billiger. Doch Anbieter wehren sich heftig dagegen.
Verbraucher und Kleinunternehmer haben das Recht, sowohl bei Strom als auch bei Gas eine Grundversorgung durch einen Lieferanten ihrer Wahl zu beantragen. Nicht immer – aber sehr oft – ist der Grundversorgungstarif günstiger als etwa ein "normaler" Vertragstarif. Immer mehr Kunden stellen daher einen Antrag auf Grundversorgung. Doch Energieanbieter versuchen mit zahlreichen Tricks, die Anträge abzuschmettern, warnt der Verbraucherschutzverein (VSV).
Besonders in Wien und Niederösterreich berufen sich die Energieversorger auf verfassungswidrige Landesgesetze: So werden demnach normale Vertragstarife plötzlich zu Grundversorgungstarifen, meint VSV-Obmann Peter Kolba. Zudem fänden offenbar Kontrollen der E-Control nicht statt. "Am Energiemarkt herrscht eine Art Wild-West-Stimmung," meint Kolba.
Beweis der "Bedürftigkeit" wird verlangt
Die Energie Graz verlangt wiederum – ohne jede gesetzliche Grundlage – als Beweis der "Bedürftigkeit" die Vorlage einer GIS-Befreiung. Die Kelag nimmt nur Anträge aus dem eigenen Bundesland an, der Verbund hebt still und leise den Arbeitspreis für Kleinunternehmer beim Strom von rund 16 Cent auf rund 64 Cent je Kilowattstunde an.
In den Landesgesetzen zum Strom von Wien, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und Salzburg gibt es die Einschränkung, dass Grundversorgung nur gewährt werden muss, wenn sich kein anderer Versorger findet. Mit diesem Argument werden ebenfalls viele Anträge auf Grundversorgung zu Unrecht abgelehnt.
„"Jeder Verbraucher oder Kleinunternehmer kann darauf bestehen zu Preisen der Grundversorgung beliefert zu werden" - Peter Kolba, Obmann Verbraucherschutzverein“
Der VSV – er vertritt derzeit rund 500 Kunden – führt und bereitet Klagen zur Durchsetzung der Grundversorgung vor: "Erste Klagen gegen den Verbund sind bei Gericht. Weitere in Vorbereitung. Denn der Verbund hat noch einen moderaten Grundversorgungstarif für Verbraucher, verweigert aber zunehmend die Annahme der Anträge zur Grundversorgung," berichtet Kolba.
Jeder Anbieter muss, etwa im Internet, seine Tarife für die Grundversorgung veröffentlichen. Dabei ist der Arbeitspreis je Kilowattstunde oft deutlich billiger als im normalen Neukundentarif: "Der Bundesgesetzgeber sieht keine Beschränkungen vor; jeder Verbraucher oder Kleinunternehmer kann darauf bestehen zu Preisen der Grundversorgung beliefert zu werden", erklärt Kolba.