Politik
Minister kündigt neuen Zuschuss für Unternehmen an
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) gibt den Startschuss für den Energiekostenzuschuss 1. Er richtet sich an heimische Unternehmen.
Die Voranmeldung ist vorbei, nun startet die ganz normale Anmeldungsphase zum Energiekostenzuschusses 1. Dieser soll die in den vergangenen Monaten immens gestiegenen Energiekosten abfedern und deckt den Zeitraum des vierten Quartals 2022 ab. Fast 28.000 Unternehmen haben sich bereits vorangemeldet, alle anderen haben noch bis zum 3. Juni 2023 Zeit. "Die Antragsstellung erfolgt wie schon die Voranmeldung über den Fördermanager der aws, der Förderbank des Bundes", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP). Es sei "ein wichtiges Signal für Unternehmen, die aufgrund der ökonomischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine vor finanzielle Herausforderungen gestellt sind".
"Der Energiekostenzuschuss sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit Arbeitsplätze in Österreich", so der Minister. Und es startet auch eine Selbst-Überprüfung, ob man Anspruch auf die Energiekostenpauschale hat. Diese Überprüfung kann unter www.energiekostenpauschale.at abgerufen werden. "Damit schaffen wir eine unkomplizierte Möglichkeit für Betriebe, um zu prüfen, ob sie Ansprüche auf Unterstützungsleistungen im Rahmen der Energiekostenpauschale erwarten dürfen", so Kocher. Dem Minister zufolge soll diese Pauschale vor allem Klein- und Kleinstunternehmen angesichts der hohen Preise für Energie zugutekommen.
"Zwischen 110 Euro und 2.475 Euro"
Nicht viel hat sich laut Kocher bei den Voraussetzungen zu Zuschuss und Pauschale geändert. Beim Energiekostenzuschuss 1 werden "neben Strom, Erdgas und Treibstoffen, auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte gefördert", so Kocher. Bei der Energiekostenpauschale wiederum sind Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro, die keinen Energiekostenzuschuss erhalten können, anspruchsberechtigt. "Die jeweilige Förderhöhe liegt zwischen 110 Euro und 2.475 Euro" und werde auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria bestimmt, so Kocher.
Apropos Energie, Bonus und Fristen: Am Montag startete auch die Frist für Ansuchen für den Wiener Energiebonus. Rund 556.000 Haushalte bekamen in den letzten Tagen Post von der Stadt Wien. Konkret werden Ein-Personen-Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro und Mehr-Personen-Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis 100.000 Euro unterstützt. Fast alle, die bereits den Energiebonus 2022 erhalten hatten, bekommen den Bonus nun wieder automatisch. Neue Anspruchsberechtigte müssen ihn unter www.wien.gv.at/energiebonus23 beantragen. Die 200 Euro gibt es in beiden Fällen direkt auf das Konto der Anspruchsberechtigten überwiesen.