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Wiener Mama mit Mindestsicherung bekommt kein Essensgel
Eine Wienerin (31) ist verzweifelt: Als Alleinerzieherin bekommt sie Mindestsicherung. Für den Essenszuschuss im Kindergarten "verdient" sie zu viel.
Katrin (Name von der Redaktion geändert*) wohnt in einer Gemeindewohnung in der Wiener Brigittenau, die sie von ihrem verstorbenen Großvater übernommen hat. Die 31-jährige Bürokauffrau befindet sich derzeit im Krankenstand und ist daher arbeitslos. Als Alleinerzieherin einer 5 Jahre alten Tochter lebt sie von der Mindestsicherung und dem Kindergeld. Ihr monatliches Netto-Einkommen beträgt also insgesamt 1.241,98 Euro.
Für ihr Kind will sie nur das Beste – daher besucht die 5-Jährige derzeit einen privaten Kindergarten. Dieser kostet alledings 110 Euro, was naturgemäß eine finanzielle Belastung für die ohnehin schmale Haushaltskassa darstellt. "Ich möchte meinem Kind die beste Bildung ermöglichen und die fängt schon im Kindesalter an", erzählt sie im Gespräch mit "Heute". Das Essen in einem öffentlichen Kindergarten würde um einiges günstiger ausfallen. Dort kostet die Verpflegung nämlich 68,23 Euro im Monat.
Antrag wurde abgelehnt
Wer jedoch eine private Betreuungseinrichtung wählt, hat die Möglichkeit, einen Essenszuschuss von 68,23 Euro zu bekommen. Einzige Voraussetzung: Das monatliche Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf 1.100 Euro nicht überschreiten. Und genau über dieser Einkommensgrenze liegt Katrin als Mindestsicherungsbezieherin. "Mein Antrag wurde abgelehnt, weil ich zu viel Geld bekomme", wütet die 31-Jährige. Als Alleinerziehende und arbeitslose Mutter wäre nämlich genau sie auf den Essenszuschuss angewiesen: "So könnte die Politik Menschen wie mir wirklich unter die Arme greifen."
Keine Förderung für Alleinerzieher mit Kind und Mindestsicherung
Andrea Friemel, Pressesprecherin der zuständigen MA11 (Kinder- und Jugendhilfe), bestätigte gegenüber "Heute", dass Alleinerzieher mit Mindestsicherung keine Förderung des Essensbeitrags erhalten. Auf den konkreten fall von Katrin wollte man auf "Heute"-Anfrage aufgrund des Datenschutzes, trotz Einverständniserklärung der betroffenen Person, nicht eingehen.
Für die Essensförderung im Kindergarten vorgesehen laut MA11 kinderreiche Familien, die Mindestsicherung beziehen und Familien, die keinen Anspruch auf Mindestsicherung haben. Darunter fallen beispielsweise jene, die keinen Aufenthaltstitel haben, Studenten, Selbstständige und Künstler – diese seien oft unter der angegebenen Einkommensgrenze. Dennoch merkt Friemel an, dass gerade eine Evaluierung der Anspruchsvoraussetzungen im Gange sei: "Die Treffsicherheit von Sozialleistungen ist eine große Herausforderung der wir uns stellen."