Tierisches Versagen

Mildes Urteil wegen vielfacher Tierquälerei erschüttert

Sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe plus 480,00 Euro Geldstrafe – das soll für 25 Hunde, 29 Katzen und ein Kaninchen im Horrorhaus genug sein?

Mildes Urteil wegen vielfacher Tierquälerei erschüttert
55 Hunde und Katzen sowie ein Kaninchen mussten damals beschlagnahmt werden.
Picturedesk, Pfotenhilfe

Vor knapp zwei Jahren wurden insgesamt 25 Hunde, 29 Katzen und ein Kaninchen aus schrecklichsten Haltungsbedingungen in Gilgenberg (Bezirk Braunau, OÖ) von einer 52-jährigen "Züchterin" beschlagnahmt ("Heute" berichtete). Am Montagabend fällte das zuständige Landesgericht Ried sein – milde gesagt – erschütterndes Urteil:

Sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe plus 480,00 Euro Geldstrafe wegen vielfacher Tierquälerei über einen längeren Zeitraum.

Die Verantwortlichen des Tierschutzhofes Pfotenhilfe sind entsetzt, und fordern von der nächsten Regierung endlich höhere und somit abschreckende Strafen für Tierquälerei.

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    in diesem Haus wurde trotz Tierhalteverbot munter weiter gezüchtet. 
    in diesem Haus wurde trotz Tierhalteverbot munter weiter gezüchtet.
    ©Pfotenhilfe

    Dramatische Zustände

    Wenn jemand diese Forderung stellen darf, dann wohl die Pfotenhilfe in Lochen, die den großteils der damals beschlagnahmten Tiere bis zu einem Jahr gesundgepflegt und betreut hatte. Die Zustände vor Ort waren ohne Übertreibung dramatisch:

    Unter anderem waren 27 Katzen mit gefrorenem Wasser auf einen vollgekoteten Dachboden gesperrt und haben vor Durst verzweifelt geschrien. Ein Hund hatte kupierte Ohren. Viele der Tiere waren stark verfilzt und litten unter Parasitenbefall, Ohren- und Augenentzündungen sowie Durchfall und Seuchen.

    Mich persönlich macht das einfach wirklich traurig. Und offenbar haben Sie auch noch das Gefühl, dass Sie die Tiere gut versorgt haben, sowas verstehe ich einfach nicht.
    Mag. Tamara Shahin
    Richterin

    Richterin Mag. Tamara Shahin zeigte sich sehr betroffen und entsetzt über die völlige Uneinsichtigkeit der Täterin, und hielt dieser in der Urteilsbegründung vor, dass man wehrlose Tiere doch nicht einfach unversorgt einsperren und im Stich lassen könne. Sie sei schockiert über die Bilder im Akt.

    Kampf gegen Windmühlen

    Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler, der die Tiere damals abgeholt hat und ebenfalls als Zeuge vernommen wurde, ist über die geringe Strafe und die Tatsache erschüttert, dass die Züchterin trotz Tierhaltungsverbot längst wieder mit mehreren Hunden am Tatort lebt: "Wir haben dies schon im vorigen Frühsommer mit Beweisfoto der Behörde gemeldet. Es ist zum Verzweifeln, fühlt sich an wie ein Kampf gegen Windmühlen.

    Der Strafrahmen für Tierquälerei muss von der nächsten Regierung dringend von zwei auf fünf Jahre angehoben werden, damit entsprechend abschreckende Urteile auch bei bisher gerichtlich unbescholtenen Tätern möglich werden
    Jürgen Stadler
    Chef, Pfotenhilfe in Lochen

    "Mein Mann ist schuld"

    Die Züchterin versuchte die Schuld auf ihren ebenfalls angeklagten Gatten zu schieben, da sie ihm wegen des Tierhaltungsverbots die Hunde übertragen hätte. Dieser befand sich aber offenbar in einem instabilen Gesundheitszustand, äußerte sich kaum und schwer verständlich und verließ die Verhandlung noch vor der Urteilsverkündung, wodurch sein Verfahren bis zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit abgetrennt werden musste.

    Weitere Termine und weitere Anklagen

    Ein ebenfalls angeklagter Nachbar erschien erst gar nicht, da er für längere Zeit erkrankt sei. Es wird also weitere Verhandlungstermine brauchen, bis über alle drei Angeklagten ein Urteil gefällt werden kann. Das Urteil gegen die Züchterin ist noch nicht rechtskräftig. Die Pfotenhilfe wurde mit ihrer Kostenersatzforderung auf den Zivilrechtsweg verwiesen. In Salzburg wird gegen die Züchterin weiterhin wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs bei Hundeverkäufen ermittelt.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 52-jährige "Züchterin" wurde wegen vielfacher Tierquälerei zu einer milden Strafe von sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe und 480 Euro Geldstrafe verurteilt, was bei Tierschützern Entsetzen auslöste.
    • Die Pfotenhilfe, die die beschlagnahmten Tiere gesundgepflegt hatte, fordert härtere Strafen, während die Züchterin trotz Tierhaltungsverbot weiterhin Hunde besitzt und weitere Anklagen gegen sie ausstehen.
    red, tine
    Akt.