Österreich
Mieterin sollte für Wassertest 100 Euro zahlen
Eine Frau klagte, weil ihr die Kosten für die Überprüfung des Trinkwassers in Rechnung gestellt wurden. Nun gab ihr der Oberste Gerichtshof Recht.
Einer Kärntnerin kam 2019 bei der Betriebskosten-Abrechnung für ihre Buwog-Wohnung der Posten "Wasser" eigenartig vor. Sie ließ den Fall von der Arbeiterkammer Kärnten (AK) überprüfen: "Der Mieterin wurden aliquot rund 100 Euro an Betriebskosten für die Legionellen-Überprüfung verrechnet", meint Michael Tschamer, Miet- und Wohnrechtsexperte der AK Kärnten, zum Internet-Portal "5min.at"
Da die AK der Ansicht war, dass die Kosten für die Überprüfung des Trinkwassersystems auf Legionellen nicht den Betriebskosten zugerechnet werden dürfen, landete die Causa vor dem Bezirksgericht Wolfsberg – dieses gab der Mieterin Recht. Doch die Genossenschaft Buwog erhob Einspruch, der Fall ging ans Landesgericht Klagenfurt: "Auch das Landesgericht bestätigte den gerichtlichen Erstentscheid!", so Tschamer.
Buwog muss Kosten an Mieter zurückzahlen
Aufgrund des Widerstandes seitens der Buwog musste nun der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung treffen: "Kürzlich wurde der Entscheid der zwei Vorinstanzen beim Obersten Gerichtshof bestätigt. Damit steht fest: Die Buwog muss der Mieterin, wie auch allen anderen betroffenen Mietern dieser Wohneinheit im Lavanttal, die fälschlich verrechneten Kosten rückerstatten", erklärt der AK-Jurist.
Damit steht fest: "Kein Vermieter – weder privat noch gewerblich – darf solche Überprüfungskosten auf Mieter überwälzen, denn es handelt sich um Erhaltungskosten der Liegenschaft", zeigt sich AK-Präsident Günther Goach erfreut.