Österreich

Messerstich in Sozialheim für Wiener Gericht "Notwehr"

Ein 18-Jähriger musste wegen versuchtem Mord vor Gericht. Doch die Geschworenen sprachen den jungen Syrer frei. "Ich habe mich nur gewehrt"

Christian Tomsits
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Der Syrer wurde vom Mordvorwurf freigesprochen.
Der Syrer wurde vom Mordvorwurf freigesprochen.
Denise Auer

Die Vorwürfe wogen schwer auf den Schultern des jungen Mannes: Am 16. Juli soll Ali S. in einem Kriseninterventionszentrum in Wien-Favoriten völlig außer sich einen afghanischen Mitbewohner geschlagen und die Treppen hinuntergetreten und einen anderen mit einem Klappmesser in den Bauch gestochen haben.

Verteidigung: "Es war Notwehr"

Das mit der neun Zentimeter langen Klinge attackierte Opfer musste notoperiert werden und bekam einen künstlichen Darmausgang. Zur Polizei und vor Gericht sagte der Angeklagte, dem auch eine Einweisung drohte, "ich habe mich nur gewehrt. Es war Notwehr." Auch sein Anwalt Franz Pechmann erklärte den Geschworenen, dass sein Mandant zuvor angegriffen wurde und sich nur verteidigte. Die Zeugen, darunter die beiden Opfer, verwickelten sich bei ihren Schilderungen in Widersprüche.

Anwalt Franz Pechmann boxte seinen Mandanten raus.
Anwalt Franz Pechmann boxte seinen Mandanten raus.
privat

Urteil bereits rechtskräftig

Nach vierstündiger Beratung entschieden die Geschworenen am Mittwochabend einstimmig auf Notwehr und auf nicht schuldig wegen versuchten Mordes. "Ich will den alten Ali hinter mir lassen und ein neuer Mensch sein", versprach der Angeklagte kurz zuvor in einem Schlusswort auf deutsch.

Das Gericht sprach eine bedingte Einweisung aus, der junge Mann bekam 6 Monate bedingte Haft wegen eines anderen Vorfalls, muss nun regelmäßig zur Therapie. Aufgrund seiner U-Haft-Zeit, die ihm angerechnet wurde, ging der junge Mann jedoch direkt nach Prozessende frei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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