Kontrahentin niedergestochen
Messerattacke: 15-Jährige wegen Mordversuchs angeklagt
Im Juni soll eine 15-Jährige ein Mädchen mit einem Messer niedergestochen haben. Nun muss sich die Jugendliche wegen versuchten Mordes verantworten.
Es ist ein brisanter Fall, der am Donnerstag in Graz verhandelt wird. Im Juni soll ein damals 14-jähriges Mädchen einer Kontrahentin mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchten Mordes.
Vor der brutalen Attacke soll das Mädchen jedoch selbst Opfer von Gewalt geworden sein. Im Februar wurde die Angeklagte von mehreren Jugendlichen in ein Haus gelockt, dort durch Tritte und Schläge mit einer Eisenstange verletzt worden sein. Zudem wurden auch ihre Haare und Kleidung von den Teenagern angezündet. Zuvor soll die Schülerin eines der Mädchen ausgelacht haben, weil ihr Bruder wegen einer Überdosis auf der Straße wiederbelebt werden musste.
Aussprache eskaliert
Im Vorfeld des Messerangriffs soll die nun 15-Jährige eine Entschuldigung des späteren Opfers, das bei der Gewalttat anwesend gewesen sein soll, gefordert. Als das Mädchen dies verweigerte und davon ging, soll die Angeklagte ein Messer gezückt und der Kontrahentin am Grazer Jakominiplatz in den Rücken gestochen haben.
Die 13-jährige Schwester der Beschuldigten – sie ist aufgrund ihres Alters strafunmündig – soll die Tat zunächst gestanden haben. Ein Mitgrund, warum die Anklägerin laut "ORF" davon ausgeht, dass das Mädchen die Tat geplant hatte.
Urteil für den Nachmittag erwartet
Vor Gericht gab der Verteidiger an, dass seine Mandantin seit dem Übergriff an einer posttraumatischen Störung, Flashbacks und Schlafstörungen leide. Aus Sicht des Sachverständigen war das Mädchen vermindert zurechnungsfähig.
Ein Urteil wird für den Nachmittag erwartet. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine 15-Jährige steht in Graz wegen versuchten Mordes vor Gericht, nachdem sie im Juni ein Mädchen mit einem Messer in den Rücken gestochen haben soll
- Die Angeklagte, die zuvor selbst Opfer von Gewalt wurde, leidet laut ihrem Verteidiger an einer posttraumatischen Störung; ein Urteil wird für den Nachmittag erwartet