Politik
"Graf Lobby" steht wegen Geldwäsche vor dem Richter
Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly (68) muss sich am Dienstag am Wiener Landesgericht zu Geldwäsche-Vorwürfen verantworten – er bestreitet.
Im Lodenjanker und mit rot-weiß-rot-karierter Krawatte erschien der mit vollem Namen Alfons Eduard Alexander Antonius Maria Andreas Hubertus Christoph Mensdorff-Pouilly heißende Graf am Dienstag im grauen Haus. Dort zwängte sich der groß-gewachsene Burgenländer auf die hölzerne Anklagebank – es war nicht sein erster Auftritt vor Gericht.
"Die Sache stinkt"
Bereits im Jänner 2013 war er in Wien vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen worden. Damals hatte man ihn verdächtigt, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmen-Netzwerk 12,64 Millionen Euro erhalten und verteilt zu haben. "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug", hielt der Richter damals im Freispruch wörtlich fest.
Auch diesmal liegen die mutmaßlichen Taten des "Grafen Lobby" bereits mehr als 15 Jahre in der Vergangenheit: Ab März 2005 sollen rund 2 Millionen Euro aus schwarzen Kassen des Eurofighter-Herstellers EADS über einen Manager am Konto einer in Wien etablierten Gesellschaft gelandet sein, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dem Einflussbereich Mensdorff-Pouillys zugerechnet werden.
Verbleib des Geldes unbekannt
Von der Summe sollen 300.000 Euro 2006 als "Darlehensrückzahlung" an eine Gesellschaft in Budapest gegangen sein. Der beschuldigte Mensdorff-Pouilly soll die restlichen 1,7 Mio. Euro bar beheben lassen und die Scheine persönlich entgegengenommen haben. Wo das Geld letztlich landete, blieb bisher ungeklärt.
Mensdorff-Pouilly versicherte, dass er die zwei Millionen nie besessen habe. Die Anklage habe er nicht gelesen – dies sei Aufgabe seines Anwalts. Der Jurist erläuterte in seinem Eröffnungsplädoyer die Vorgeschichte der Causa. Die Vorgänge, so betonte er, seien schon seit 2012 untersucht worden, daher verortete er eine "Verjährungsproblematik". Die Unschuldsvermutung gilt für seinen Mandanten. Ein Urteil wird nicht vor Mittwochabend erwartet.