Österreich
Fußgänger (21) getötet – Geldstrafe für Urlauber
Der 21-Jährige wurde von einem Pkw erfasst als er auf einem Schutzweg lag und Dutzende Meter mitgeschleift. Jetzt wurde der Lenker des Fahrzeugs wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Auch mehr als ein Jahr nach dem tragischen Unglück ist immer noch nicht vollständig klar, wie es sich zugetragen hatte:
Aus ungeklärter Ursache lag ein 21-jähriger Einheimische am 17. Februar 2018 auf einem Schutzweg auf der L200, der Hauptverkehrsverbindung der Region, im Gemeindegebiet von Mellau. Gegen 4.30 Uhr früh wurde er vom Fahrzeug eines talauswärts fahrenden Urlaubers erfasst und 58 Meter weit mitgeschleift. Der 21-Jährige starb in Folge an den erlittenen Verletzungen.
Nun wurde dem Unfalllenker – ein 50 Jahre alter Däne – am Bezirksgericht Bezau der Prozess gemacht. Das Urteil lautete auf fahrlässige Tötung. Der Angeklagte sei unaufmerksam gefahren und habe zu spät reagiert, erklärte Richterin Claudia Feiertag laut "vol.at" die Entscheidung. Der Mann habe zwar die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern nicht überschritten, allerdings sein Fahrverhalten nicht an die vorherrschenden Wetterbedingungen angepasst. Bei leichtem Nebel, Dunkelheit und nasser Fahrbahn, hätte er demnach die Geschwindigkeit drosseln müssen.
Der 50-Jährige, der zur Verhandlung nicht persönlich erschienen war, wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2.200 Euro in 200 Tagessätzen zu je 11 Euro verurteilt. Die Hälfte davon wurde ihm allerdings für eine dreijährige Bewährungszeit bedingt nachgesehen. Als mildernd wertete die Richterin, dass der Angeklagte bislang unbescholten war und sich in dem Fall geständig gezeigt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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(rcp)