Coronavirus

Massiver Rückgang mit 243 Corona-Neuinfektionen 

Kurz vor den nächsten Lockerungsschritten im Land melden die Gesundheitsbehörden am Dienstag 243 Corona-Neuinfektionen und sieben Tote in Österreich.

Rene Findenig
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Corona-Patienten und medizinisches Personal auf einer Intensivstation.
Corona-Patienten und medizinisches Personal auf einer Intensivstation.
Waltraud Grubitzsch / dpa / picturedesk.com

Die Corona-Zahlen in Österreich bleiben auch in der Lockerungswoche niedrig. Nach 279 Corona-Neuansteckungen und einem Todesfall am Montag gibt es aktuell am Dienstag 242 Neuinfektionen und sieben Tote – ein massiver Rückgang von fast einem Drittel im Vergleich zur Vorwoche. Außerdem gibt es 5.633.751 verabreichte Impfdosen: 3.895.361 Menschen (49,48% der impfbaren Bevölkerung) haben mindestens eine Corona-Schutzimpfung erhalten, davon haben 1.794.334 Menschen (22,79%) einen vollständigen Impfschutz. Auf Normalstationen der Spitäler gibt es fünf neue Patienten, auf den Intensivstationen dagegen ein Minus von 15 Patienten.

Bisher gab es in Österreich 647.322 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (8. Juni 2021, 9:30 Uhr) sind österreichweit 10.647 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 631.869 wieder genesen. Derzeit befinden sich 406 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung. Davon werden 131 auf Intensivstationen betreut.

Neuinfektionen in den Bundesländern

Burgenland: -1 (Datenbereinigung)
Kärnten: 21
Niederösterreich: 46
Oberösterreich: 34
Salzburg: 15
Steiermark: 32
Tirol: 54
Vorarlberg: 8
Wien: 34

Lockerungen kommen am Donnerstag

Zum Vergleich: Am Dienstag vor einer Woche, dem 01. Juni 2021, wurden 337 Neuinfektionen und 12 Tote österreichweit gezählt. Die Zahl der Neuinfektionen seither im Wochenverlauf: 400, 282, 333, 271 und 362 sowie 279 Neuinfektionen. Am Freitag und am Sonntag gab es gar jeweils ein kleines Corona-Wunder: Als erstes Bundesland Österreichs meldete das Burgenland an diesen beiden Tagen keine einzige neue Corona-Infektion. Auch Todesfall gab es zumindest teilweise keinen.

An den Öffnungsschritten hält die Bundesregierung aufgrund der weiter niedrigen Zahlen jedenfalls fest. Kürzlich ist dazu auch die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung aus dem Gesundheitsministerium erschienen. Sie sieht die ersten Lockerungen bereits ab sofort vor: So braucht es auf Gelegenheitsmärkten, auf denen lediglich Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden, keine 3G-Pflicht und auch keine Kontaktdatenerhebung.

Maske bleibt teilweise weiter erhalten

Die weiteren Lockerungsschritte erfolgen dann wie angekündigt am 10. Juni 2021. Allgemein wird der bisher gültige Mindestabstand von zwei auf einen Meter gesenkt. Das ermöglicht es auch, dass die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde im Handel von 20 auf 10 gesenkt werden können, was für Sport, Handel und Museen gilt. Und, einer der größten Punkte: Die Maskenpflicht outdoor entfällt! Doch wie der Blick in die Details der Verordnung zeigt, stimmt das so nicht ganz. Denn die Maskenpflicht im Freien bleibt mancherorts doch erhalten. Das nämlich in der Gastronomie. "Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien", heißt es bei den Gastro-Regeln in der Verordnung.

Außerdem ab 10. Juni neu in der Gastronomie: Die Sperrstunde wird von derzeit 22 Uhr auf 24 Uhr ausgeweitet, Indoor sind maximal 8 Erwachsene und outdoor maximal 16 Erwachsene pro Tisch erlaubt – plus jeweils betreuungspflichtige Kinder pro Tisch. In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden, heißt es weiter. In der Kultur gilt die Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75 Prozent. Und außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie betreute Ferienlager dürfen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 stattfinden.

Maskenpflicht bei Treffen ab 8 Personen

Erleichtert werden auch Zusammenkünfte. Indoor dürfen sich bis zu acht Personen plus Kinder treffen, im Freien bis zu 16 Personen plus Kinder. Doch auch hier gibt es noch eine Maskenpflicht, nämlich ebenso wie eine Abstandspflicht bei Treffen ab acht Personen. Eine Anzeigepflicht gibt es nun ab 17 Personen. Und: Bei Seil- und Zahnradbahnen gilt eine Anhebung auf maximal 75 Prozent der Auslastung. Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben; ein 3-G-Nachweis ist erforderlich.

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