Österreich
Maskenpflicht – Wo sie noch bleibt, wo sie jetzt fällt
Heute hat die Regierung ihre Pläne für die Lockerungen bekannt gegeben. Auch bei der Maskenpflicht gibt es Änderungen.
Am heutigen Freitag hat die Bundesregierung die ab 10. Juni in Kraft tretenden, weiteren Öffnungsschritte beschlossen. Besonders in der Gastronomie kommt es diesmal zu erheblichen Lockerungen.
So wird etwa die Sperrstunde von 22 Uhr auf Mitternacht ausgedehnt, die Personenbegrenzung wird erhöht und der Mindestabstand verringert. Auch im Handel, Freizeit, Sport, Museen werden Lockerungen umgesetzt. Hier wird beispielsweise die 20-Quadratmeter-Regel auf zehn reduziert. (Alle Details dazu hier >>)
Maskenpflicht
Bereits vor einiger Zeit hatte der Komplexitätsforscher Peter Klimek angekündigt, dass die FFP2-Maskenpflicht im Juni fallen könnte, allerdings nur unter einer Voraussetzung – die ganze Story liest du hier.
Nun ist es so weit: Die Maskenpflicht fällt – vorerst allerdings nur im Freien. Ab dem 10. Juni besteht demnach etwa bei größeren Menschenansammlungen im Freien – Demos beispielsweise – keine MNS-Pflicht mehr.
Ab 1.Juli: Keine Maske mehr, wenn 3G
Ab dem 1. Juli soll die Maskenpflicht dann in weiteren Bereichen gekippt werden – und zwar überall dort, wo der Zutritt durch die 3G-Regel gestattet wird. Sprich: Künftig wird etwa in Gastro-Betrieben oder beim Friseur keine Maske mehr nötig sein. Auch Veranstaltungen zählen hier dazu. Abgesehen dieser angeführten Ausnahmen bleibt die FFP2-Maskenpflicht überall dort bestehen, wo es sie auch bislang gab und es keine 3G-Regel gibt. Eine Maske wird daher auch weiterhin in Öffis oder Supermärkten Pflicht bleiben.
Bis dahin (1. Juli) wird die Maskenpflicht, wie es sie derzeit gibt, bestehen bleiben.