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Maskenpflicht steht nun auch beim Arzt vor dem Aus

In vulnerablen Bereichen wie Spitälern und Arztpraxen gibt es ab 1. Mai keine Pflicht zur Maske mehr. Ab Juli fällt dann auch die Covid-Meldepflicht.

Clemens Pilz
Auch im Gesundheitsbereich fällt die FFP2-Maskenpflicht.
Auch im Gesundheitsbereich fällt die FFP2-Maskenpflicht.
Getty Images

Die gesetzlichen Corona-Maßnahmen laufen nun langsam aber sicher aus: Nachdem im Großteil der Öffentlichkeit bereits keine Maskenpflicht mehr besteht, fällt diese mit 1. Mai auch im vulnerablen Bereichen. Damit können in ganz Österreich Spitäler, Arztpraxen und sogar Altenheime wieder ohne den FFP2-Schutz betreten werden.

Die Regierung hatte das Auslaufen der Maßnahmen bereits im Februar beschlossen. Demzufolge kommt Ende Juni dann der nächste Schritt zurück zur Normalität: Covid-19 ist ab diesem Zeitpunkt keine meldepflichtige Krankheit mehr. Damit ist auch die derzeit noch gültige Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Menschen (keine Quarantäne, aber FFP2-Pflicht in Innenräumen) Geschichte.

Kostenlose Tests nur noch in Ausnahmefällen

Während Impfungen auch weiterhin gratis bleiben, gibt es bei den Tests künftig eine Änderung: Nur noch jene Tests, die bei Patienten mit Symptomen zur Klärung der notwendigen Medikation eingesetzt werden, sollen kostenlos sein. Mit Ende April endet auch die Risikogruppenfreistellung, die Personen mit Vorerkrankungen Schutz geboten hatte. Die Kosten für die Freistellung wurden dem Arbeitgeber bisher zu 100 Prozent ersetzt.

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