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Maskenpflicht in den Öffis – hier beginnt sie wirklich
Die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln wirft bei einigen immer noch Fragen auf. Die Wiener Linien sorgen nun für Klarheit.
Die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln begleitet uns jetzt schon seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020. Dazwischen haben sich die Regeln aber immer wieder ein bisschen geändert. Nachdem zunächst der Mund-Nasen-Schutz erst nach Betreten der Schranken verpflichtend war, wurde in weiterer Folge die FFP2-Pflicht ausgeweitet.
Doch bei einigen Öffi-Nutzern sorgen die Regeln offensichtlich immer noch für Unsicherheiten im Alltag. Ein Leserreporter filmte am Dienstag die Haltestelle Schottentor am Universitätsring und fragte: "Muss ich hier jetzt eine Maske tragen oder nicht?" Die großflächige Überdachung des Wartebereichs wirft also doch Fragen auf – und diese Örtlichkeit wird nicht das einzige Beispiel in Wien sein.
Wiener Linien erklären maskenpflichtige Bereiche
"Heute" fragte bei den Wiener Linien genauer nach, wo denn jetzt genau die Maskenpflicht gelten würde. Eine Pressesprecherin lieferte im Talk die klärenden Antworten für die Öffi-Nutzer. Tatsächlich gilt in den Wartebereichen an der Oberfläche keine Maskenpflicht. Wenn man also beispielsweise auf die Bim oder den Bus im Freien an einer Haltestelle wartet, muss man seine Maske erst beim Zutritt ins Fahrzeug aufsetzen. Dennoch empfehlen die Wiener Linien bei größeren Menschenansammlungen auch hier eine FFP2-Maske.
Verpflichtend wird die Maske hingegen für all jene Fahrgäste, die ein Gebäude betreten. Darunter fallen auch die Zugänge zu den U-Bahnen und die Bahnsteige selbst. Benutzt man also eine Rolltreppe, um zur jeweiligen U-Bahn zu gelangen, muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Auch wenn man nur eine Unterführung nutzt, ohne tatsächlich zur U-Bahn zu gehen, müssen Fahrgäste ihr Gesicht bedecken. "In halb-überdachten U-Bahn-Stationen, wie zum Beispiel jene der U6 am Wiener Gürtel, gilt natürlich auch die Maskenfplicht", klärt die Wiener-Linien-Sprecherin gegenüber "Heute" auf.
Wer sich nach einer Abmahnung durch den Sicherheitsdienst weiterhin weigert eine Maske aufzusetzen, muss mit einer 50-Euro-Strafe rechnen und wird von der Weiterfahrt ausgeschlossen.
Kurzgesagt:
Maskenpflicht gilt ab dem Zutritt in geschlossene Gebäude, wie U-Bahn-Stationen und deren Zugänge
An Straßenbahn- und Bus-Haltestellen im Freien gilt keine Maskenpflicht