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Maskenpflicht – erste Mitarbeiter drohen mit Kündigung

Die Maskenpflicht im Lebensmittelhandel ist für Angestellte eine Belastung – nun gibt es erste Konfliktfälle.

Clemens Pilz
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Eine Frau trägt eine Schutzmaske und Handschuhe bei ihrem Einkauf in einem Supermarkt. (Symbolbild)
Eine Frau trägt eine Schutzmaske und Handschuhe bei ihrem Einkauf in einem Supermarkt. (Symbolbild)
JFK / EXPA / picturedesk.com

Die FFP2-Maskenpflicht gilt derzeit nur mehr in Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln, Verwaltungsbehörden, in Einrichtungen der Religionsausübung sowie in "Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels" – sprich: etwa in Supermärkten, Drogeriemärkten und Apotheken. Was für Kunden, die dort nur wenige Minuten verbringen, keine große Belästigung darstellt, kann für Angestellte in diesen Bereichen durchaus zur Belastung werden.

Unverständnis wächst

Dass das Tragen von FFP2-Masken in vielen anderen Bereichen weggefallen ist, verstärkt zudem bei manchen Beschäftigten das Unverständnis für die Maßnahme. Diese Erfahrung musste laut "sn.at" jetzt auch der Obmann des Lebensmittelhandels und selbst Kaufmann mit drei Geschäften in Niederösterreich, Christian Prauchner, machen.

Organisierter Protest unter Mitarbeitern

Jüngst seien fünf Mitarbeiter zu ihm gekommen und hätten gesagt, sie hätten sich entschieden, keine Maske mehr zu tragen, "sonst haun' S' halt raus". Dem Chef sind nach eigenen Angaben die Hände gebunden: "Was soll ich machen?" Er könne auf die Mitarbeiter nicht verzichten. Die Stimmung unter den Beschäftigten sei eindeutig: "Wir sind nicht mehr die Heldinnen und Helden, sondern die Deppen der Nation", sagt Prauchner. Es sei höchst an der Zeit, den Menschen wieder mehr Selbstverantwortung zu übergeben. "Und an jene, die sich weiter schützen möchten, verteilen wir gern weiter Gratismasken."

Auswirkungen auf künftige Masken-Bereitschaft?

Die Handelskonzerne setzen die zumindest bis 8. Juli geltende Maskenpflicht weiter durch – aber mit Murren. Zwar gebe es in der Verordnung einen Passus, dass "technische Schutzmaßnahmen wie Plexiglaswände" die Pflicht aufheben können. Ob die Scheibe an der Supermarktkasse ausreichend ist, ist aber rechtlich umstritten. "Außerdem wollen wir unsere Belegschaft nicht auch noch spalten, indem zwar die Kassierin die Maske abnehmen darf, nicht aber die Kollegin hinter der Feinkosttheke", zitiert "sn.at" Rewe-Sprecher Paul Pöttschacher. Spar-Sprecherin Berkmann fürchtet demzufolge negative Auswirkungen auf die Bereitschaft zum Maskentragen in der Zukunft: "Wenn wir im Herbst die Maske wieder wirklich brauchen, wird sie keiner mehr aufsetzen, weil man daran gewöhnt ist, die Pflicht zu missachten."

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com