Coronavirus

Masken-Knaller in geheimer "Freedom Day"-Verordnung

Die stabile Corona-Lage in Österreich erlaubt breite Öffnungen ab Samstag. "Heute" liegt die neue Mückstein-Verordnung vor – samt Masken-Überraschung.

Clemens Oistric
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Freedom Day am Samstag – die Verordnung ist da.
Freedom Day am Samstag – die Verordnung ist da.
apa/picturedesk ("Heute"-Montage)

Der "Freedom Day" für Österreich – er wird wahr! Am Samstag gibt die Regierung den Menschen jene Freiheiten zurück, die ihnen gebühren und hebt tatsächlich (fast) alle Corona-Maßnahmen und die Sperrstunde auf. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat die entsprechenden Regeln in einem acht Seiten langen Entwurf festgeschrieben. Der neue Name: "Covid-19-Basismaßnahmenverordnung" (statt "Schutzmaßnahmenverordnung). Sie tritt am 5. März in Kraft und gilt vorerst bis 30. Juni 2022. Die wichtigsten Punkte:

1
Maske

Die Maske muss künftig nur noch in folgenden geschlossenen Räumen getragen werden:

➤ Taxis
➤ Öffis
➤ Lebensmittelgeschäften
➤ Apotheken
➤ Drogeriemärkte
➤ Geschäfte für Medizinprodukte, Sanitätsartikel, Heilbehelfe und Hilfsmittel
➤ Tierhandlungen
➤ Tierärzte
➤ Notfall-Dienstleistungen
➤ Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
➤ Tankstellen und Stromtankstellen sowie Waschanlagen
➤ Banken
➤ Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner
➤ Trafiken und Zeitungskioske
➤ Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen
➤ Abfallentsorgungsbetrieb
➤Auto- und Fahrradwerkstätten

Masken für Kunden, nicht für Kassierer

Der Masken-Knaller verbirgt sich aber im Detail: Die FFP2-Pflicht gilt in diesen Bereichen nur für Kunden. Betreiber, Inhaber und Mitarbeiter sind ausgenommen, sofern andere Schutzmaßnahmen (etwa Trenn- oder Plexiglaswände) vorhanden sind. In oben nicht explizit genannten geschlossenen Räumen gibt es nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer Maske! Das wird auch in der rechtlichen Begründung – diese liegt "Heute" vor – ausgeführt. Dort steht: "Eine Maskenpflicht wird zudem nur noch für Betriebsstätten vorgesehen, die unausweichlich auch von vulnerablen Personengruppen besucht werden müssen."

2
Spitäler, Altenheime

Ein strengeres Corona-Regime gilt weiterhin in Krankenanstalten sowie in Altenwohn- und Pflegeheimen. Für Mitarbeiter dort gilt zwingend weiter eine FFP2-Maskenpflicht und (anders als in allen anderen Berufsfeldern) die 3G-Regel. Die umstrittenen Wohnzimmertests werden jedoch anerkannt.

3
Regeln im Job

Der Entwurf berechtigt Arbeitgeber nicht mehr, strengere Maßnahmen als die Bundesregierung (Aufhebung aller G-Regeln) in ihren Betrieben anzuordnen.

4
Treffen und Events

Auch hier gilt grundsätzlich keine G-Eingangsregel oder Maskenpflicht mehr. Zu bedenken jedoch: Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen muss ein Covid-19-Beauftragter bestellt und ein Covid-19-Präventionskonzept vorhanden sein. Magistrat und BHs werden diese stichprobenartig überprüfen.

5
Keine G-Regeln mehr

Bundesweit werden die G-Regeln abgeschafft, der Grüne Pass eingemottet – auch Ungeimpfte haben demnach wieder überall Zutritt (etwa in Hotels, Gastro, Kinos, Fitnesscenter). Zu beachten ist aber: Es gilt grundsätzlich die erste Phase der Impfpflicht. Ob Ungeimpfte ab 15.3. tatsächlich abgestraft werden, entscheidet die Regierung mit einer Kommission kommende Woche.

6
Wien ist anders

Wer zieht mit? Acht Bundesländer, Wien wird eine eigene Verordnung erlassen, bestätigte man "Heute" im Rathaus. Fix: 2G in der Gastro. In der Nachtgastro ist sogar 2Gplus (Geimpft, genesen plus PCR-Test) nicht vom Tisch.