Coronavirus
Masken-Knaller in geheimer "Freedom Day"-Verordnung
Die stabile Corona-Lage in Österreich erlaubt breite Öffnungen ab Samstag. "Heute" liegt die neue Mückstein-Verordnung vor – samt Masken-Überraschung.
Der "Freedom Day" für Österreich – er wird wahr! Am Samstag gibt die Regierung den Menschen jene Freiheiten zurück, die ihnen gebühren und hebt tatsächlich (fast) alle Corona-Maßnahmen und die Sperrstunde auf. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat die entsprechenden Regeln in einem acht Seiten langen Entwurf festgeschrieben. Der neue Name: "Covid-19-Basismaßnahmenverordnung" (statt "Schutzmaßnahmenverordnung). Sie tritt am 5. März in Kraft und gilt vorerst bis 30. Juni 2022. Die wichtigsten Punkte:
Die Maske muss künftig nur noch in folgenden geschlossenen Räumen getragen werden:
➤ Taxis
➤ Öffis
➤ Lebensmittelgeschäften
➤ Apotheken
➤ Drogeriemärkte
➤ Geschäfte für Medizinprodukte, Sanitätsartikel, Heilbehelfe und Hilfsmittel
➤ Tierhandlungen
➤ Tierärzte
➤ Notfall-Dienstleistungen
➤ Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
➤ Tankstellen und Stromtankstellen sowie Waschanlagen
➤ Banken
➤ Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner
➤ Trafiken und Zeitungskioske
➤ Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen
➤ Abfallentsorgungsbetrieb
➤Auto- und Fahrradwerkstätten
Masken für Kunden, nicht für Kassierer
Der Masken-Knaller verbirgt sich aber im Detail: Die FFP2-Pflicht gilt in diesen Bereichen nur für Kunden. Betreiber, Inhaber und Mitarbeiter sind ausgenommen, sofern andere Schutzmaßnahmen (etwa Trenn- oder Plexiglaswände) vorhanden sind. In oben nicht explizit genannten geschlossenen Räumen gibt es nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer Maske! Das wird auch in der rechtlichen Begründung – diese liegt "Heute" vor – ausgeführt. Dort steht: "Eine Maskenpflicht wird zudem nur noch für Betriebsstätten vorgesehen, die unausweichlich auch von vulnerablen Personengruppen besucht werden müssen."
Ein strengeres Corona-Regime gilt weiterhin in Krankenanstalten sowie in Altenwohn- und Pflegeheimen. Für Mitarbeiter dort gilt zwingend weiter eine FFP2-Maskenpflicht und (anders als in allen anderen Berufsfeldern) die 3G-Regel. Die umstrittenen Wohnzimmertests werden jedoch anerkannt.
Der Entwurf berechtigt Arbeitgeber nicht mehr, strengere Maßnahmen als die Bundesregierung (Aufhebung aller G-Regeln) in ihren Betrieben anzuordnen.
Auch hier gilt grundsätzlich keine G-Eingangsregel oder Maskenpflicht mehr. Zu bedenken jedoch: Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen muss ein Covid-19-Beauftragter bestellt und ein Covid-19-Präventionskonzept vorhanden sein. Magistrat und BHs werden diese stichprobenartig überprüfen.
Bundesweit werden die G-Regeln abgeschafft, der Grüne Pass eingemottet – auch Ungeimpfte haben demnach wieder überall Zutritt (etwa in Hotels, Gastro, Kinos, Fitnesscenter). Zu beachten ist aber: Es gilt grundsätzlich die erste Phase der Impfpflicht. Ob Ungeimpfte ab 15.3. tatsächlich abgestraft werden, entscheidet die Regierung mit einer Kommission kommende Woche.
Wer zieht mit? Acht Bundesländer, Wien wird eine eigene Verordnung erlassen, bestätigte man "Heute" im Rathaus. Fix: 2G in der Gastro. In der Nachtgastro ist sogar 2Gplus (Geimpft, genesen plus PCR-Test) nicht vom Tisch.