Coronavirus

Maske ab 1. Juni weg – das sind die neuen Sommer-Regel 

Die neue Corona-Verordnung zur Maskenlockerung wird noch am Montag erlassen. Die Maske ist für die nächsten Monate Geschichte – aber nicht überall.

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Die Regierung lässt die FFP2-Maske hinter sich – Wien (noch) nicht ganz.
Die Regierung lässt die FFP2-Maske hinter sich – Wien (noch) nicht ganz.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com (Symbolbild)

Die Corona-Schutzmaßnahmen werden ab 1. Juni in Österreich weitgehend zurückgenommen. Die derzeit noch im lebensnotwendigen Handel und in Öffis geltende Maskenpflicht wird für vorerst drei Monate ausgesetzt. Die dafür notwendige Verordnung soll heute, Montag, im Laufe des Tages erlassen werden, hieß es auf APA-Anfrage im Gesundheitsministerium. Wien bleibt strenger, etwa bei der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Maske pausiert "vorläufig"

Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht – zum Schutz vulnerabler Personen – noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, Öffis und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Vergangene Woche teilte die Bundesregierung nun mit, dass diese ab 1. Juni für vorerst drei Monate "vorläufig pausieren" wird. Nur in vulnerablen Settings wie Spitälern und Alten- und Pflegeheimen bleibt sie aufrecht.

Wien ist anders

Eine Wiedereinführung bei steigenden Fallzahlen sei möglich, die Wiedereinführung ab Herbst wahrscheinlich, heißt es im Gesundheitsministerium. Die Bundeshauptstadt Wien geht weiter ihren eigenen Weg und behält die Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken bei. Regeln will sie dies in einer eigenen Verordnung, die ebenfalls noch ihrer Erlassung harrt. Reisende in die Bundeshauptstadt werden dann beim Passieren der Wiener Stadtgrenze die Maske wieder aufsetzen müssen. Und auch in einigen Einkaufszentren soll die Maske bleiben.

Impfpflicht ausgesetzt

Über den Sommer weiter ausgesetzt bleibt bundesweit die Corona-Impfpflicht. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Experten-Kommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Regelung nach einer weitere Empfehlung der Experten über den Sommer (ebenfalls für drei Monate) verlängert.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com