Oberösterreich
Job verloren – AMS streicht Mann auch noch Arbeitslose
Ein Oberösterreicher wurde in der Probezeit krank, die Firma löste das Dienstverhältnis daraufhin auf. Das AMS strich ihm dann auch noch das Geld.
Das Arbeitsmarktservice hatte dem Mann laut Arbeiterkammer ein Stellenangebot bei einer Reinigungsfirma vermittelt. Der Oberösterreicher bewarb sich und hatte Erfolg. Doch zwei Wochen nach Dienstbeginn wurde der Mann krank, war fünf Tage lang im Krankenstand.
"Aufgrund des Krankenstandes löste die Reinigungsfirma das Arbeitsverhältnis in der Probezeit auf, weswegen sich der Mann wieder beim AMS meldete", so die AK. "Dann kam die Hiobsbotschaft: Der Arbeitsuchende erhielt einen Bescheid des AMS, indem er informiert wurde, dass er für nahezu den ganzen Monat kein Arbeitslosengeld erhalten würde. Als Grund wurde angegeben, dass er das Arbeitsverhältnis während der Probezeit freiwillig gelöst habe."
"Sanktionierung rechtswidrig"
Der Mann ging zur Arbeiterkammer. Diese legte dann gegen den AMS-Bescheid Beschwerde ein, weil das Arbeitsverhältnis einseitig vom Arbeitgeber während des Krankenstandes gelöst wurde.
"Das Dagegenhalten hatte sich gelohnt: Das AMS lenkte ein, da eine Sanktionierung rechtswidrig gewesen wäre, und der Mann erhielt rückwirkend das Arbeitslosengeld", so die Arbeiterkammer.
"Immer wieder landen Fälle wie dieser bei uns und immer wieder können wir für die Arbeitsuchenden erfolgreich intervenieren. Ich appelliere an alle, die durch die Rechtslage verunsichert sind und eine ungerechtfertigte AMS-Sanktion befürchten, Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer zu suchen", betont AK-Präsident Andreas Stangl.