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Mann will 14-Jährige vergewaltigen, erwürgt sie dabei

Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, die 14-Jährige entführt, verschleppt und ermordet zu haben. Er ist bereits wegen einschlägiger Vergehen bekannt.

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    Dem amtsbekannten 30-Jährigen wird der Mord an einer 14-Jährigen vorgeworfen.
    Dem amtsbekannten 30-Jährigen wird der Mord an einer 14-Jährigen vorgeworfen.
    Boris Roessler / dpa / picturedesk.com

    Die Staatsanwaltschaft Giessen hat im Mordprozess um die getötete 14-Jährige aus Baden-Württemberg lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Außerdem wurde  die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, wie ein Sprecher des zuständigen Landgerichts Giessen am Montag mitteilte. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nahezu unmöglich. Zudem forderte die Anklagebehörde die anschließende Sicherungsverwahrung für den 30-jährigen Angeklagten.

    Die Nebenklage schloss sich den Forderungen an. Auch die Verteidigung plädierte auf Mord und auf eine anschließende Sicherungsverwahrung. Laut Anklage soll der Mann die Schülerin am 21. Juli 2022 an ihrem Wohnort in Baden-Württemberg aufgesucht und mit dem Auto rund 300 Kilometer nach Hessen gefahren haben, wo die Tat geschah. An einem Feldweg in Langgöns habe er sie in der Nacht auf den 22. Juli auf eine Bank gedrückt und versucht, sie zu vergewaltigen. Dabei habe er sie erwürgt.

    Leiche zu See gefahren

    Anschließend habe er die Leiche der 14-Jährigen in den Kofferraum seines Autos geladen und sei zum Teufelsee im hessischen Wetteraukreis gefahren. Die Leiche des Mädchens wurde dort etwa eine Woche später gefunden. Neben Mord wirft die Anklage dem 30-Jährigen versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Entziehung Minderjähriger vor.

    Dazu kommen Delikte wie das Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte. Letzteres bezieht sich auf einen weiteren Fall, der sich im Juni 2022 zugetragen haben soll. Der Angeklagte soll ebenfalls in einem Chat von einer 13-Jährigen Nacktbilder gefordert haben. Das Urteil im vorliegenden Fall wird für Donnerstag erwartet.

    Sein Gesicht wollte der Mann den Fotografen vor Ort nicht zur Verfügung stellen. 
    Sein Gesicht wollte der Mann den Fotografen vor Ort nicht zur Verfügung stellen. 
    Boris Roessler / dpa / picturedesk.com

    Schon mehrfach vor Gericht

    Seit 2007 mussten sich bereits mehrere Gerichte mit dem Mann beschäftigen. Das Amtsgericht Wetzlar entschied 2007, den damaligen Jugendlichen wegen eines versuchten Sexualdelikts in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. 2017 beendete das zuständige Amtsgericht Frankenberg die Unterbringung. Es legte eine dreijährige Führungsaufsicht fest, die von einem anderen Gericht später auf unbefristete Zeit verlängert wurde.

    Nach einer Beschwerde des heute 30-Jährigen wurde die Führungsaufsicht auf fünf Jahre verlängert, weil die Voraussetzungen für eine unbefristete Führungsaufsicht nicht gegeben gewesen seien. Eine Entfristung gab es nicht, sodass die Führungsaufsicht zum 25. Januar 2022 auslief.

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      Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel