Österreich
Mann streitet mit Airline – "8.000-Euro-Koffer" ist weg
Eine Fluglinie verlor den Koffer eines Mannes mit Inhalt im Wert von 8.000 Euro. Doch die Airline gibt den Verlust nicht zu, eine Klage steht im Raum.
Wer im Urlaub wertvolle Gegenstände kauft, sollte sich für den Fall vorsehen, dass das Gepäckstück auf der Reise verloren geht. Denn oft weigern sich Reiseveranstalter oder Fluglinie für den Verlust aufzukommen. Auch einem Mandanten der Rechtsanwälte Oliver Lorber und Kurt Oberleitner aus Klagenfurt erging es so.
"Unser Mandant ist von Laibach aus in den Urlaub geflogen und wieder retour. Der Mann hatte Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel und andere Gegenstände im Wert von 8.000 Euro in seinem Gepäck. Er war nämlich zuvor in Mailand shoppen und hatte dort viel eingekauft – unter anderem einen teuren Designeranzug, der ebenfalls in dem Koffer lag", erklärt Lorber der "Kleinen Zeitung". Doch nach der Landung in Slowenien war der Koffer verschwunden.
„"Aus unverständlichen Gründen gibt die Fluglinie nicht zu, dass der Koffer verloren gegangen ist" - Rechtsanwalt Kurt Oberleitner“
Obwohl der Mandant vorsorglich eine Gepäckversicherung abgeschlossen hatte und mit Rechnungen und Urlaubsfotos beweisen konnte, dass teure (Designer-)Kleidung im Koffer war, kommt es zu Komplikationen: "Aus unverständlichen Gründen gibt die Fluglinie nicht zu, dass der Koffer verloren gegangen ist", meint Oberleitner zur "Kleinen Zeitung".
Da die Airline ihren Fehler nicht zugibt, blockiert nun auch die Versicherung: "Denn diese fordert einen Nachweis des Gepäckverlustes. Weil wir von der Fluglinie aber keine Bestätigung dafür bekommen, dass der Koffer verschwunden ist, steht auch die Zahlung der Versicherung aus", so der Jurist. Die Rechtsanwälte bereiten daher derzeit eine Klage (im Ausland) gegen die Fluglinie vor.
Haftung nur bis 1.460 Euro
Wenn das Gepäck verschwindet, sollte noch direkt am Flughafen eine Verlustmeldung gemacht werden: "Danach muss man eine Nachricht an die Airline schreiben. Wobei Fluglinien häufig verlangen, dass ein Formular direkt auf der Homepage auszufüllen ist", rät Oberleitner.
"Bei einer Pauschalreise kann der Reiseveranstalter in die Pflicht genommen werden. Ansonsten haftet in der Regel die Fluglinie, wenn Gepäck verschwindet. Die Haftungsgrenze liegt bei rund 1.460 Euro", so der Rechtsanwalt zur "Kleinen Zeitung".
Immer mehr Fälle von verlorenem Gepäck
Als Alternative kann eine Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen werden, "oder bei der Gepäckabgabe am Flughafen melden, dass der Inhalt des Koffers mehr als 1.460 Euro wert ist. Dann ist vor Ort etwas zu zahlen, damit man höher versichert ist", erklärt Lorber. Generell häufen sich laut den beiden Juristen seit Corona die Fälle von verschwundenem Gepäck.