Österreich

Corona als "Waffe" – Nachbar tot, Frau unter Verdacht

Eine Kärntnerin soll ihren Nachbarn mit Corona angesteckt haben, dieser starb. Gegen die Frau laufen nun Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung.

Christine Ziechert
Der Pensionist starb im Krankenhaus an Corona (Symbolbild).
Der Pensionist starb im Krankenhaus an Corona (Symbolbild).
Thomas Banneyer / dpa / picturedesk.com

Die offensichtliche Nichteinhaltung der Quarantäne könnte für eine Kärntnerin bald ein gerichtliches Nachspiel haben. Denn die Frau soll einen Nachbarn mit dem Corona-Virus angesteckt haben, er starb. Ein medizinischer Sachverständiger stellte nun fest, dass der Coronavirus-Stamm, der bei dem Pensionisten festgestellt worden ist, "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von seiner Nachbarin stammt, bestätigt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Klagenfurt, Tina Frimmel-Hesse, der "Kleinen Zeitung".

Gegen die Kärntnerin (es gilt die Unschuldsvermutung) wird wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung und vorsätzlicher Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten ermittelt. Laut der "Kleinen Zeitung" ist es das erste Ermittlungsverfahren in Österreich, bei dem Corona als "Waffe" angeführt wird.

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    Bundesheer / OTS

    Trotz Quarantäne war Mieterin im Haus unterwegs

    Die Nachbarin soll sich laut Staatsanwaltschaft im Dezember 2021 mit Corona infiziert haben. Doch trotz Absonderungsbescheid dürfte die Frau ihre Wohnung verlassen haben. Nachbarn beschwerten sich, weil die Erkrankte immer wieder im Mehrparteien-Haus und auch im Freien angetroffen wurde.

    Wenig später erkrankte ein Pensionist, der im selben Haus wie die Frau lebte, an Corona. Der Verdacht lag nahe, dass er sich bei einer Begegnung mit der Nachbarin, etwa im Stiegenhaus, angesteckt hatte. Weil sich sein Zustand verschlechterte, wurde der Mann schließlich ins Krankenhaus eingeliefert. Dort starb er Mitte Jänner 2022 .

    Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch

    Da die Nachbarn aufgrund des Quarantäne-Verstoßes bereits die Gesundheitsbehörde informiert hatten, und der Fall den Behörden dadurch bereits bekannt war, leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Dieses ist mit dem Gutachten allerdings noch nicht beendet. Unterlagen müssen noch sichergestellt sowie zahlreiche Zeugen und die Beschuldigte einvernommen werden. Erst dann wird entschieden, ob die Frau angeklagt wird.