Leser
Mann parkt außerhalb Wiens, kassiert 176 Euro Strafe
Ein Friedhofsbesuch endete für einen Wiener teuer. Er parkte seinen Wagen zwar offiziell außerhalb Wiens, jedoch in einer begrünten Kurzparkzone.
Für "Heute"-Leser Helmut hätte es ein ruhiger und versöhnlicher Tag am Wiener Zentralfriedhof sein sollen: Ende Juni begab sich der Wiener in den 11. Wiener Bezirk, um dort am Familiengrab seinen Liebsten zu gedenken und das Grab zu säubern. Nachdem der 56-Jährige zu seinem Pkw zurückkehrte, kam es für ihn knüppeldick. Für das Parken vor dem Tor 11 muss Helmut nämlich stolze 176 Euro blechen.
Strafe wegen Kurzparkzone und Grünfläche
Gleich wegen mehrerer Vergehen strafte ein Parksheriff den 56-jährigen Wiener ab. Zum Einen befand sich Helmut mit seinem weißen Kombi zwar laut Beschilderung außerhalb Wiens, allerdings galt die Kurzparkzone auf der Myluis-Bluntschli-Straße trotzdem. Da er keinen ausgefüllten Parkschein für seinen Aufenthalt löste, gab es für den Pkw-Lenker eine Organstrafverfügung in der Höhe von 36 Euro.
Doch dem nicht genug, trudelte Helmut wegen des Parkmanövers auch noch eine Anzeige ins Haus. Der Grund: Er parkte mit beiden Vorderrädern in der Wiese. Da das Abstellen von Fahrzeugen auf einer Grünfläche laut Grünlagenverordnung strikt untersagt ist, bescherte der Beamte dem Wiener eine weitere Strafverfügung. Kostenpunkt: 140 Euro.
Strafen wohl unanfechtbar
Stark geknickt und ratlos verließ Helmut die Kurzparkzone vor dem Friedhof. Dass der Wiener abgestraft wurde, obwohl er sich hinter den Stadtgrenzen befand und auch keine weitere Beschilderung vorhanden war, versteht der 56-Jährige aber nicht.
Da es sich jedoch um eine gültige Kurzparkzone handelt und das Parken von Montag bis Freitag von 9.00 bis 22.00 Uhr nur mit einem Parkpickerl- oder Schein erlaubt ist, wird Helmut die Strafen von insgesamt 176 Euro wohl oder übel bezahlen müssen.