Ware gar nicht bestellt

Mann ohne Hund soll für Hundefutter 400 Euro zahlen

Weil er eine Rechnung für Hundefutter ignorierte, kam ein Inkassobüro ins Spiel. Dabei hatte der Neunkirchner nichts bestellt – und gar keinen Hund.

Erich Wessely
Mann ohne Hund soll für Hundefutter 400 Euro zahlen
Ein Schäferhund freut sich schon auf sein Essen – der betroffene Neunkirchner hat aber gar keinen Hund zu Hause.
Getty Images (Symbolfoto)

Weil er eine Rechnung für Hundefutter ignorierte, kam sogar ein Inkassobüro ins Spiel. Der Mann, der weder einen Hund hielt noch Hundefutter bestellt hatte, wandte sich schließlich an die AK. "Es kann vorkommen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unberechtigte Forderungen erhalten. Ist dies der Fall, unterstützt unsere Konsumentenberatung die Betroffenen kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser zu dem Fall.

Die Hintergründe sind kurios: 400 Euro für Hundefutter – ein Konsument aus Neunkirchen traute seinen Augen nicht, als er diese Rechnung von einer bekannten Onlinehandels-Plattform in seinem E-Mail-Postfach vorfand. Aber da er keinen Hund hatte und daher auch kein Futter bestellt, ignorierte er die Zahlungsaufforderung.

Inkassobüro meldete sich

Wenig später meldete sich ein Inkassobüro bei ihm, um die offene Summe einzutreiben. Der Mann wandte sich an die AK. Die AK-Konsumentenberatung nahm mit dem Inkassobüro und dem Onlinehändler Kontakt auf und vermittelte. So konnte geklärt werden, dass die Forderung ein Irrtum war und der Mann nichts zu bezahlen hat.

"In diesem Fall war es entscheidend, dass der Betroffene frühzeitig die AK eingeschaltet hat – noch bevor er sich unter Druck setzen ließ, eine Zahlung ans Inkassobüro zu leisten. Daher konnten wir schnell intervenieren und klären, dass die Forderung unbegründet ist. Dem Betroffenen blieben dadurch Ärger und Kosten erspart", sagt Sandra Nowak, Leiterin der AK Niederösterreich-Konsumentenberatung.

AK-Tipps zu Inkasso:
- Wenn Sie ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten, bleiben Sie ruhig und stimmen Sie keinesfalls vorschnell einer Ratenzahlungsvereinbarung zu.
- Prüfen Sie zuerst, ob das Schreiben seriös ist. Fehlen konkrete Angaben zum Gläubiger und Infos zum Grund der Forderung, könnte es sich um eine Betrugsmasche handeln.
- Ist das Schreiben echt, prüfen Sie zuerst, ob die Forderung überhaupt gerechtfertigt ist und ob die Höhe der Forderung korrekt ist.
- Ersuchen Sie um Fristverlängerung – so haben Sie länger Zeit, Rat einzuholen.

Hilfe & Information
Brauchen Sie Hilfe? Die AK Konsumentenberatung ist unter T 05 7171 – 23000 oder per Mail unter [email protected] für Sie erreichbar.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Mann aus Neunkirchen erhielt eine Rechnung über 400 Euro für Hundefutter, obwohl er keinen Hund besitzt und nichts bestellt hatte.
    • Nachdem er die Zahlungsaufforderung ignorierte und ein Inkassobüro eingeschaltet wurde, wandte er sich an die Arbeiterkammer (AK), die den Irrtum aufklärte und die unberechtigte Forderung abwies.
    wes
    Akt.