Messer ins Herz

Mann grapscht Frau (20) an Po – sie ersticht ihn

Eine 20-jährige Frau stach am Hauptbahnhof Kaiserslautern einen 64-jährigen Mann aus Eritrea nieder, nachdem er sie belästigt hatte.
20 Minuten
03.12.2024, 17:30

Ende Juni 2024 kam es am Hauptbahnhof im deutschen Kaiserslautern zu einem tödlichen Zwischenfall. Ein Mann aus Eritrea (64) hat eine 20-jährige Frau belästigt und ihr an den Po gefasst. Die junge Frau, eine in Kaiserslautern lebende US-Amerikanerin, zog daraufhin ein Klappmesser. Nach einem kurzen Wortgefecht stach sie zu.

Der Mann starb noch vor Ort an einem Stich ins Herz. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben, wie die "Bild" berichtet.

Ablauf der Tat in Kaiserslautern

Laut Ermittlungen ereignete sich der Vorfall auf einer Rolltreppe im Hauptbahnhof. Der Mann belästigte die Frau körperlich, worauf es zu einem Streit kam. Die 20-Jährige zog ein Messer und führte Stichbewegungen in Richtung des Mannes aus.

Während der Vernehmung gab die Amerikanerin an, dass sie mit den Stichbewegungen den Mann auf Abstand halten wollte. Zwar sei der Mann zunächst zurückgewichen, doch die Frau habe ihn verfolgt. Als er schließlich ihren Arm mit dem Messer ergriff, habe sie sich losgerissen und "im selben Bewegungsablauf einmal zugestochen", so die Staatsanwaltschaft.

Im Verlauf der Auseinandersetzung traf sie dabei das Herz des Mannes. "Die Frau behauptet, sie habe nicht gezielt und keine Tötungsabsicht gehabt", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter.

Keine Mordanklage

Nach der Auswertung der Überwachungsvideos und weiterer Beweise geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Tat nicht aus Tötungsabsicht erfolgte. "Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge", so der Sprecher weiter. Die Frau sei nicht wegen Mordes oder Totschlages angeklagt, da sie laut Ermittlungen nicht mit Vorsatz gehandelt habe.

Nach der Tat floh die Beschuldigte zunächst vom Tatort. Kurz darauf stellte sie sich bei der Polizei in Landstuhl. Sie wurde in Untersuchungshaft genommen, befindet sich jedoch mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Die Jugendkammer wird nun über die Eröffnung und den Zeitpunkt der Hauptverhandlung entscheiden.

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