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Mann gekündigt, weil er keine Lust auf Feierabendbier h

In Frankreich macht zurzeit ein kurioser Fall die Runde. Einem Mann wurde gekündigt, weil er auf der Arbeit "zu langweilig" war.

Weil er "zu langweilig" war und mit seinen Kollegen kein Feierabendbier trinken gehen wollte, wurde ein Franzose jetzt gekündigt.
Weil er "zu langweilig" war und mit seinen Kollegen kein Feierabendbier trinken gehen wollte, wurde ein Franzose jetzt gekündigt.
istock/Getty Images

Wir schreiben das Jahr 2015. Die Mitarbeitenden des Pariser Beratungsunternehmens Cubik Partner gehen einmal pro Woche zusammen nach dem Feierabend etwas trinken. Nicht so "Monsieur T", wie er in den Gerichtsdokumenten genannt wird. Der hat nämlich keine Lust auf die gemeinsamen Aktivitäten nach dem Feierabend.

Ein bisschen Spaß muss (nicht) sein

Die Firma lässt sich das nicht gefallen und kündigt dem Franzosen unter dem Vorwand von "beruflicher Unzulänglichkeit". Weiter wurde ihm vorgeworfen, langweilig zu sein, schlecht zuhören zu können und schwierig in der Zusammenarbeit zu sein, wie der "Telegraph" schreibt.

"Monsieur T" argumentierte jedoch, dass er ein Recht auf sein "kritisches Verhalten" und seine Weigerung habe, an der "Unternehmenspolitik, die auf der Aufforderung zu verschiedenen Exzessen beruht", teilzunehmen. "Monsieur T" sagte auch, dass er mit der Vorstellung des Unternehmens von "Spaß" nicht einverstanden sei.

Im Bett mit den Arbeitskollegen

Anfang dieses Monats entschied der französische Kassationsgerichtshof nach einem 7-jährigen Rechtsstreit zugunsten von "Monsieur T" und verurteilte die Cubik-Partner zur Zahlung von circa 3.100 Euro. In seinem Urteil erklärte das Gericht, dass nicht jeder "gezwungen werden kann, an Seminaren und Feierabendgetränken teilzunehmen, die häufig in einem übermäßigen Alkoholkonsum enden, der von Mitarbeitenden gefördert wird".

Der Franzose behauptete auch, dass die "Spaß"-Werte des Unternehmens auch "erniedrigende und aufdringliche Praktiken" beinhalteten, wie die Verpflichtung, während der Arbeitsseminare das Bett mit einem Kollegen zu teilen.

"Monsieur T" fordert fast halbe Million Euro

Unter Bezugnahme auf die Vorstellung des Unternehmens von "Spaß" sagte das Gericht, dass dies gegen das Recht des Arbeitnehmers auf Würde und Achtung des Privatlebens verstoße. Darüber hinaus sagte der Richter, dass "Monsieur T" ein Recht auf "freie Meinungsäußerung" habe, einschließlich seiner Weigerung, an Aktivitäten teilzunehmen, die seine "Grundfreiheit" darstellten und ebenfalls kein Grund für eine Entlassung seien.

Mit den vom Gericht geforderten 3.100 Euro ist der Franzose aber nicht einverstanden. Er fordert von seinem ehemaligen Arbeitgeber weitere 450.000 Euro. Dies soll bei der nächsten Anhörung entschieden werden, wie der "Telegraph" weiter schreibt.

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