Aufenthaltsverbot
Mann (22) starrt im Lift auf Penis, dann eskaliert es
Ein 22-Jähriger beging in der Berner Innenstadt mehrere Delikte. Unter anderem wurde er bei einem Mann sexuell übergriffig.
Ein 22-jähriger Mann, der in einer Asylunterkunft im Kanton Bern lebt, hat rund um den Bahnhof Bern mehrere Straftaten begangen – trotz eines gegen ihn verhängten Aufenthaltsverbots für die Berner Innenstadt. Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland reicht die Liste seiner Delikte von Diebstahl bis hin zu einem sexuellen Übergriff an der Großen Schanze.
Täter starrte "unentwegt" auf Penis des Opfers
Demnach sprach der Beschuldigte im Herbst 2024 einen Mann am Bahnhof Bern an und gab vor, Hilfe zu benötigen. Daraufhin folgte das Opfer dem 22-Jährigen in den Lift zur Großen Schanze, "wobei dieser dem Geschädigten während der Liftfahrt unentwegt auf seinen Penis starrte", heißt es im Strafbefehl.
Oben angekommen packte der Mann das Opfer am Handgelenk und führte ihn zu den Liegestühlen auf der Rasenfläche der Großen Schanze. Dort entblößte sich der Täter, zeigte auf sein Geschlechtsteil und forderte das Opfer mit Gesten auf, ihn oral zu befriedigen.
Als sich der Mann wehrte, drückte der Täter den Kopf des Geschädigten gegen dessen Willen in Richtung seines Penis. Das Opfer konnte sich schließlich befreien und wollte sich vom Täter entfernen. Daraufhin schlug ihm dieser jedoch mit der Faust ins Gesicht, wobei das Opfer ein Hämatom auf dem rechten Wangenknochen erlitt.
Bist du Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe!
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
Eine lange Liste an Vergehen
Der Mann, dessen Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, hat eine lange Liste an Delikten auf dem Kerbholz, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Unter anderem hat er mehrmals gegen die ihm verhängte Ausgrenzung aus der Berner Innenstadt verstoßen. Zudem betrat er mehrfach Geschäfte, in denen er Hausverbot hatte, und entwendete dabei verschiedene Gegenstände, darunter Alkohol und Kleidung.
5 Monate bedingte Freiheitsstrafe
Der 22-Jährige wurde wegen sexuellen Übergriffs, einfacher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), mehrfachen Hausfriedensbruchs und mehrfachen Diebstahls schuldig gesprochen. Er wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Darüber hinaus muss der Verurteilte eine Strafe von umgerechnet 1.050 Euro sowie Gebühren in derselben Höhe bezahlen.
"Männern fällt es oft schwer, sich Hilfe zu holen"
"Männern fällt es oft schwer, sich Hilfe zu holen, weil sie sich schämen, Opfer von Gewalt geworden zu sein", sagte Thomas Gall von der Opferhilfe beider Basel in einem früheren Bericht zu "20 Minuten".
Gewaltbetroffene Männer können sich bei den Beratungsstellen der Opferhilfe Unterstützung holen. Dies in Form von psychosozialer Beratung, Informationen und Begleitung zum und im Strafverfahren, wie auch in Form von finanziellen Leistungen, wenn diese aufgrund der Gewalterlebnisse nötig werden.
Derzeit im Fokus der Userinnen und User von Heute.at im Ressort "Nachrichten" ist die aktuell meistgelesene Story "". Ist dir etwas aufgefallen oder hast du einen Input für uns, dann schreib uns ein Mail.
Auf den Punkt gebracht
- Ein 22-jähriger Mann, der in einer Asylunterkunft im Kanton Bern lebt, hat trotz eines Aufenthaltsverbots in der Berner Innenstadt mehrere Straftaten begangen, darunter ein sexueller Übergriff und Diebstahl.
- Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe verurteilt.