Wirtschaft

Mango-Limonade ohne Mango – nun Klage gegen Starbucks

Da Starbucks Getränke verkauft, die die namensgebende Zutat teils gar nicht enthalten, muss sich das Unternehmen nun Klagen von Verbrauchern stellen. 

Newsdesk Heute
In dem Prozess gegen Starbucks wird ein Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar (4,69 Millionen Euro) gefordert.
In dem Prozess gegen Starbucks wird ein Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar (4,69 Millionen Euro) gefordert.
Norikazu Tateishi / AP / picturedesk.com

Verbraucher klagten die Kaffeehauskette Starbucks in den USA, weil ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teilweise gar nicht enthalten. Gestern lehnte US-Bezirksrichter John Cronan in Manhattan den Antrag des Unternehmens ab, den Großteil einer Sammelklage abzuweisen. Denn schließlich würden viele Kunden erwarten, dass die Getränke die Früchte, nach denen sie benannt sind, auch tatsächlich enthalten. 

Irreführende Namen

Konkret hatten sich Kunden darüber beschwert, dass in der "Mango Dragonfruit Lemonade" keine Mango sei und in der "Pineapple Passionfruit Lemonade" keine Passionsfrucht. Die beiden Kläger aus New York und Kalifornien beschwerten sich, dass die Hauptzutaten Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker gewesen seien. Die Namen seien demnach irreführend gewesen und hätten zu überhöhten Preisen geführt. Das verstoße gegen die Gesetze zum Verbraucherschutz in ihren Bundesstaaten.

Starbucks argumentierte, dass die Produktnamen lediglich den Geschmack und nicht die Zutaten der Getränke beschreiben. Die Geschmacksrichtungen seien auf den Getränkekarten beworben. Außerdem könnten die Mitarbeiter einer Verwirrung abhelfen, wenn Kunden Fragen hätten. 

Schadenersatz von 5 Millionen Dollar 

Der Richter entgegnete jedoch, dass "Mango" und "Passionsfrucht" im Gegensatz zu "Vanille" keine Begriffe seien, die normalerweise nur als Bezeichnung für einen Geschmack verstanden würden, ohne die Zutat wirklich zu enthalten. Zudem könne es sehr wohl Verwirrung geben, da andere Starbucks-Produkte die Zutaten, die in ihrem Namen erwähnt würden, auch tatsächlich enthalten.

Beispielweise sei im "Ice Matcha Tea Latte" Matcha und im "Honey Citrus Mint Tea" Honig und Minze enthalten. In dem Prozess wird ein Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar (4,69 Millionen Euro) gefordert.

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