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So viele Wiener tappten bereits in Tankstellen-Falle
Nach "Heute"-Bericht über einen Wiener, von dem eine Tankstelle 180 Euro verlangt, meldeten sich mehrere Autofahrer, denen das Gleiche passiert ist.
Der Ärger über Besitzstörungsklagen an einer Tankstelle am Margaretengürtel ist groß. Die Parkraumüberwachungsfirma T1 verschickt im Auftrag des Betreibers Besitzstörungsklagen und fordert darin von den Kunden 180 Euro. Wie "Heute" berichtete, bekam ein Audi-Lenker eine solche Forderung, weil er sich einen Kaffee im Shop holte. Nun melden sich weitere Betroffene, die ebenfalls 180 Euro oder mehr bezahlen sollen.
Essen gekauft und vor Ort konsumiert
"Heute"-Leser Nurdin kaufte am 2. November ein paar Sachen im Tankstellen-Shop, um diese dann anschließend vor Ort zu konsumieren. Weil er allerdings die maximale Parkdauer von 15 Minuten überschritten haben soll, bekam auch er einen der T1-Briefe. Er selbst erklärte sich bereit, die Strafe in Raten zu bezahlen. Allerdings bekam er daraufhin einen Zahlschein in der Höhe von 290 Euro zugeschickt. Die Bitte um eine Ratenzahlung wurde ihm ein weiteres Mal verweigert und nun muss er sich eigenen Angaben zufolge vor Gericht verantworten, weil die geforderte Summe nicht überwiesen wurde.
Wrap und Kaffee kosteten 180 Euro
Ein weiterer Fall zeigt, dass es sich hier offenbar nicht um Einzelfälle handelt. Während ein junger Wiener gemeinsam mit seinem Vater sein neues Auto putzte, ging er schnell zum McDonalds, um eine kleine Stärkung zu besorgen. "Zu keinem Zeitpunkt stand das Fahrzeug unbeaufsichtigt auf dem Parkplatz. Mein Vater war ja die ganze Zeit dort und reinigte den Innenraum", erzählt David.
Das missfiel offenbar dem Tankstellenbetreiber, denn auch von diesem Kunden fordert er nun 180 Euro. Der Schüler möchte dort jedenfalls nie wieder hin und andere vor der Kostenfalle warnen: "Für mich ist diese Tankstelle einfach nur Abzocke." Immerhin musste David letztendlich "nur" 100 Euro bezahlen, sagt er. Die Überwachungsfirma zeigte sich in diesem Fall "kulant".
Teure Autopflege am Margareten Gürtel
Zwei Wiener waren im November auf der besagten Tankstelle, um ihr Fahrzeug zu putzen. An diesem Tag wurde ihnen der Gang zum Fastfood-Restaurant aber auch zum Verhängnis. Denn der Fahrzeugbesitzer bekam wegen der überschrittenen Parkdauer ebenfalls einen der berüchtigten T1-Briefe.
Privatgrundbesitzer dürfen Grund und Boden schützen
Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei diesen Forderungen laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried um Vergleichsangebote. Er betont auch, man solle auf jeden Fall das Gespräch zum Grundstücksbesitzer oder seinem Anwalt suchen: "Man kann so versuchen, den geforderten Betrag zu reduzieren. Es handelt sich hierbei um ein Vergleichsangebot, also kann man durchaus auch ein Gegenangebot unterbreiten." Bevor man also solche Geldforderungen überweist, sollte man sich rechtlich beraten lassen. Ist das Geld nämlich einmal überwiesen, ist es so gut wie unmöglich, das rückgängig zu machen.