Coronavirus

Lockdown-Verschärfung – nach 19 Uhr kein Alkohol mehr

Die neue Corona-Verordnung birgt einige Neuerungen und kuriose Ausnahmen. Tankstellen-Shops dürfen etwa offen bleiben – aber nicht alles verkaufen.

Leo Stempfl
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Die neue Verordnung sorgt in den Tankstellen-Shops für einige komplizierte Regelungen.
Die neue Verordnung sorgt in den Tankstellen-Shops für einige komplizierte Regelungen.
"Heute"-Montage: Appelt Michael / Verlagsgruppe News / picturedesk.com, Faksimile

Kaum gibt es die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, ist schon die erste Novelle da. Sie wurde am Mittwochnachmittag kundgemacht und birgt so einige Neuerung. So darf der Handel nur bis 19 Uhr geöffnet haben, der Grüne Pass gilt nur mehr 270 (statt 360) Tage und für nicht-öffentliche Sportplätze braucht man 2G. Als solcher 2G-Nachweis gilt ab Montag nicht mehr die erste Impfung plus PCR, sondern nur noch die doppelte Dosis.

Aber weit nicht alle Geschäfte müssen auch wirklich um 19 Uhr schließen. Wie so oft, sind im Gesetzestext wieder einige Ausnahmen vorgesehen. Weil die Verordnung nur auf die entsprechenden Stellen im Öffnungszeitengesetz (und dieses wiederum auf die Gewerbeordnung) verweist, gibt "Heute" hier einen einfachen Überblick.

Bier erlaubt, Wein verboten

Auch wenn der Lockdown dazu dienen soll, die Mobilität weitestgehend einzuschränken, gibt es natürlich doch Leute, die auf das Unterwegssein angewiesen sind. So dürfen Stromtankstellen und dazugehörige Kundebereiche auch nach 19 Uhr offenbleiben. Selbiges gilt für reguläre Tankstellen.

Somit bleiben auch die angeschlossenen Shops (Merkur Inside, Billa ToGo, Spar Express etc.) – wie schon im ersten Lockdown – teilweise rund um die Uhr geöffnet. Beim Sortiment wird es aber Einschränkungen geben. Erlaubt ist nur der Verkauf von Heizöl, Grillkohle, Grillkohlenanzünder, unbedingt notwendigem KFZ-Zubehör und Waren des üblichen Reisebedarfes (die Gewerbeordnung spricht hier von z.B. Straßenkarten, Fotoverbrauchsmaterial, Toiletteartikel, Ansichtskarten und Reiseandenken).

Lebensmittel dürfen verkauft werden, sofern sie vorverpackt geliefert werden sowie Futtermittel für Heimtiere, löslicher Kaffee, alkoholfreie Getränke und Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen. Soweit es sich um Getränke handelt, dürfen diese nur in Kleinmengen abgegeben werden. Wein ist ab 19 Uhr also verboten, ebenso eine Kiste Bier oder eine einzelne Banane – sie wird wohl in den seltensten Fällen "vorverpackt geliefert" sein (könnte aber unter Umständen eine "Ware des üblichen Reisebedarfes" darstellen).

Weitere Shop-Ausnahmen

Möglich ist natürlich auch die Warenausgabe aus Automaten, Apotheken dürfen während der Bereitschaftsdienste auch nach 19 Uhr noch betreten werden. Gute Nachricht gibt es für alle Grundwehrdiener, Berufssoldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres: Das Soldheim darf offen bleiben. 

Zu den Ausnahmen zählen weiters Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und an Schiffslandeplätzen für den Verkauf von Lebensmitteln, Reiseandenken und notwendigem Reisebedarf (Reiselektüre, Schreibmaterialien, Blumen, Reise- und Toiletteartikel, Filme und dergleichen) sowie Artikeln des Trafiksortiments. Dazu muss sie aber "ausschließlich durch die betreffende Verkehrseinrichtung zugänglich" sein. Als letzte Ausnahme sind noch Duty-Free-Geschäfte in Flughäfen genannt.