Coronavirus
Was jetzt noch erlaubt ist und was nicht
Ab Dienstag ist Lockdown – was dann verboten und erlaubt ist, fasst "Heute" zusammen:
Das ist ab Dienstag nicht mehr erlaubt
► Universitäten zu: Die Hochschulen stellen auf Fernunterricht um, die Uni-Bibliotheken bleiben aber weiterhin zugänglich.
► Restaurants geschlossen: In den Gasträumen der Restaurants und in Schanigärten ist keine Bewirtung gestattet.
► Museen geschlossen: Der Kunst keine Zeit. Es ist nicht möglich, seine Freizeit in Museen und Ausstellungen zu verbringen.
► Kinos gesperrt: Der gesamte Kulturbereich steht still. Auch Oper, Theater, Kabaretts und Jazz-Lokale müssen schließen.
► Fitnessstudios geschlossen: Kein Körpertraining erlaubt.
► Bordelle machen dicht: Triebhafte Menschen müssen Verzicht üben, professioneller Intimkontakt ist derzeit nicht erlaubt.
► Bars und Clubs zu: Die Nachtgastronomie fällt jetzt völlig aus. Auch Clubs und Casinos dürfen bei hohen Strafen nicht öffnen.
► Privatpartys teilweise verboten: Feiern in Garagen, Gärten, Scheunen verboten. Wohnungspartys nicht eindeutig geregelt.
► Theater-Vorhang fällt: Kabarett, Oper, Theater, Events, Konzerte finden nun zumindest einen Monat nicht statt.
► Amateur-Sport pausiert, aber… Indoor & outdoor alles verboten, auch für Kinder. Tennisplätze-, hallen sind zu, nur Golf geht.
► Bäder geschlossen: Besuch von Schwimmbädern und Saunas ist nicht erlaubt, obwohl Mindestabstand unter Wasser nicht gilt.
Das geht auch im Lockdown noch
► Arztbesuche gestattet: Ordinationen geöffnet, Hygienemaßnahmen im Wartezimmer gelten, Terminvereinbarung empfohlen
► Autofahren erlaubt: Die Benutzung eines Pkw ist auch nach 20.00 Uhr erlaubt, wenn ein Rechtfertigungsgrund dafür vorliegt.
► Betriebskantinen offen: Die Verpflegung im Unternehmen ist gesichert, es gelten die üblichen strengen Hygiene-Vorschriften.
► Einkaufszentren offen: In den Shopping-Centern läuft der Betrieb (mit massiven Hygiene-Auflagen) weiter, die Kinos sind zu.
► Einzelhandel läuft weiter: Geschäfte dürfen weiter offen halten, aber nur ein Kunde auf 10 Quadratmeter Verkaufsfläche.
► Friedhofsbesuche erlaubt: Abstandsregel gilt. Bischofskonferenz rät, auf Trauerfeiern am Friedhof derzeit zu verzichten.
► Friseure frisieren: Es gibt weiter drei gute Gründe für Friseurbesuch: Waschen, Schneiden, Legen. Natürlich gilt Maskenpflicht.
► Hauszustellung geht: Gastronomie darf Speisen von 6 bis 20 Uhr zur Abholung anbieten, Lieferung ist rund um die Uhr möglich.
► Joggen ist drin, wenn Körperkontakt vermieden wird. Man darf jetzt sogar mit dem Auto oder den Öffis zum Laufen anreisen
► Kindergärten offen: Für die Kleinen wird weiterhin gesorgt. Auch hier gelten strenge Hygiene-Regeln für die Betreuer.
► Marktverkauf läuft: Einkaufen am Naschmarkt oder anderen Märkten ist erlaubt. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
► Öffis, Taxis benutzbar: Es gilt Maskenpflicht und Abstandsregel in Öffis und Taxis, sonst keine weiteren Beschränkungen.
► Gottesdienste finden statt: In Kirchen, Moscheen, Kultustempeln gilt Maskenpflicht, max. 50 Personen bei Begräbnissen.
► Pflegeheim-Besuch teilweise erlaubt: Besucher werden beim Betreten der Heime auf Corona getestet. Maskenpflicht.
► Profi-Fußball erlaubt, nur die Zuschauer müssen zu Hause bleiben. Das gilt auch für alle Spitzensport-Veranstaltungen.
► Schulen teilweise geöffnet: Volks- und Hauptschulen sowie Unterstufen offen. Nur für Oberstufen gilt Distance-Learning.
► Supermärkte bleiben offen: Einkauf mit Maske und Abstandsregeln bleibt erwünscht, Einlasskontrollen sind möglich.
► Besuche teils o.k. "Eigener privater Wohnbereich" darf zwischen 20.00 und 06.00 Uhr nicht verlassen werden. Es gibt Ausnahmen.
► Spaziergänge teilweise erlaubt: Maximal sechs Personen aus maximal zwei Haushalten plus maximal sechs Kindern geht.