Niederösterreich

Lobautunnel – Land NÖ schaltet jetzt Anwälte ein

Im Streit um den Bau des Lobautunnels holt sich das Land NÖ jetzt juristische Rückendeckung. Die strategische Verkehrsprüfung sei "gesetzeswidrig".

Isabella Nittner
Leonore Gewessler ist gegen den Bau eines Lobautunnels, das Land NÖ pocht auf eine Umsetzung der seit 20 Jahren im Bundesgesetz verankerten Spange.
Leonore Gewessler ist gegen den Bau eines Lobautunnels, das Land NÖ pocht auf eine Umsetzung der seit 20 Jahren im Bundesgesetz verankerten Spange.
Picturedesk ("Heute"-Montage)

In der Causa "Lobautunnel" fliegen wieder die Fetzen! Wie berichtet, wird seit 20 Jahren eine Umfahrung geplant, um den Bezirk Bruck/Leitha mit dem Marchfeld zu verbinden und damit auch den Verkehr durch Wien zu entlasten. Bei der S1, Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Süßenbrunn bis Schwechat ist auch eine Lobauquerung in Form eines Tunnels angedacht.

"Vertiefende Prüfung" angekündigt

Und dieser Lobautunnel erhitzt seit langer Zeit die Polit-Gemüter, denn ob der Bau tatsächlich die gewünschte Verkehrsentlastung bringt, ist umstritten. Ende September kündigte Klimaministerin Leonore Gewessler eine "vertiefende Prüfung" des Projektes an, doch die Rechnung hatte sie ohne den Koalitionspartner ÖVP gemacht. Der beharrt nämlich auf dem Bau, der auch im Bundes-Gesetz verankert ist.

Und auch die Wiener SPÖ, allen voran Mobilitäts-Stadträtin Ulli Sima, warnte mit dem Ende des Projekts vor einer "Transitwelle, die Wien überrollt".

"Die Anwaltskanzlei kommt in ihrer juristischen Analyse zum Schluss, dass der SP-V-Prozess des BMK aus mehreren Gründen gesetzeswidrig sei."

Das Land Niederösterreich eröffnet nun das nächste Kapitel im Streit: Es schaltet Anwälte ein und beantragt die Einstellung des Prozesses zur Strategischen Prüfung Verkehr.

"Seitens des Landes wurde die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH („fwp“) beauftragt, den SP-V-Prozess (Strategische Prüfung Verkehr, Anm.) des BMK (Klimaministerium, Anm.) zu prüfen. Die Anwaltskanzlei kommt in ihrer juristischen Analyse zum Schluss, dass der SP-V-Prozess des BMK aus mehreren Gründen gesetzeswidrig sei. Dies unter anderem deshalb, da das Verfahren in deklarierter Weise nicht ergebnisoffen geführt wird. Das Land NÖ hat daher, vertreten durch fwp, beantragt, das Verfahren im Hinblick auf eine vorgeschlagene Netzänderung gemäß § 4 SP-V-Gesetz als zur Gänze gesetzeswidrig einzustellen. Das BMK hatte mit Schreiben vom 28.09.2022 den SP-V-Prozess für die S 1 gestartet und unter anderem das Bundesland NÖ zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 24.11.2022 ersucht", heißt es dazu in einer Stellungnahme von Mobilitäts-Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP).

Lobautunnel
Lobautunnel
APA-Grafik / picturedesk.com

S1 wichtiger Lückenschluss für TEN-V

"Das Projekt der S 1 ist seit mehr als 20 Jahren im geltenden Bundesstraßen-Gesetz enthalten, wurde jahrelang geprüft und muss nun vom Bund zur Entlastung vom Durchzugsverkehr so rasch als möglich umgesetzt werden. Genauso erwartet sich die Bevölkerung des Marchfeldes vom Bund eine rasche Errichtung der S 8, Marchfeld Schnellstraße. Durch Deutsch-Wagram stauen sich derzeit, wie auch den täglichen Verkehrsmeldungen zu entnehmen, pro Tag 35.000 Fahrzeuge – diese Situation bedeutet seit Jahren eine massive Belastung für die Bevölkerung", so der niederösterreichische Politiker.

Die von Gewessler beauftragte, erneute Prüfung sei laut Anwälten ein "willkürliches individualgesetzliches Außerkraftsetzen eines rechtskräftigen Bescheides". Für das Projekt gibt es nämlich bereits eine positive Umweltverträglichkeits-Prüfung. Zudem wäre der Bau der S1 ein wichtiger Lückenschluss für das europäische Straßenverkehrsnetz TEN-V (Transeuropäische Verkehrsnetze).

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