Österreich

Vergewaltigungs-Prozess endet mit Freispruch

Heute Redaktion
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Der Beschuldigte wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt.
Der Beschuldigte wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt.
Bild: W.M.

Es waren schlimme Vorwürfe gegen einen 29-jährigen Linzer! Er soll eine Frau (19) in einer Disco vergewaltigt haben. Dienstag wurde er freigesprochen.

Helles Hemd, blauer Anzug, blaue Krawatte – und in Handschellen. So betrat Angeklagte Dienstag kurz vor 9 Uhr in Begleitung von Star-Anwalt Andreas Mauhart den Saal im ersten Stock des Linzer Landesgerichts.

Acht Stunden später kann er das Gericht wieder verlassen. Ohne Handschellen. Und als freier Mann. Er wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Dabei hatte es die Anklageschrift eigentlich in sich gehabt. Er soll nämlich in der Nacht auf 3. November 2017 gegen 3.30 Uhr in der Linzer Disco "A1" am Damen-Klo eine junge Frau (19) brutal vergewaltigt haben.

Laut Anklage, habe er sie in die Kabine gedrängt, sie dann gezwungen, Drogen zu nehmen. Der 29-Jährige soll sogar behauptet haben, er habe eine Waffe bei sich – ergaben zumindest die Ermittlungen. Laut der 19-Jährigen hab er sich dann an ihr vergangen.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe



Laut dem 29-jährigen Angeklagten ist der Abend aber ganz anders abgelaufen. Er bestritt die Vorwürfe vor Gericht, behauptete, der Sex sowie der Drogenkonsum seien einvernehmlich gewesen.

Andreas Mauhart, der Anwalt des Beschuldigten, äußerte Zweifel, dass eine Vergewaltigung auf der Toilette einer Diskothek, wo immer Menschen in der Nähe seien, völlig unbemerkt bleiben könne. "Sie haben da einen Mann, der perfekt passt, aber ich bin relativ sicher, die Vergewaltigung, die ihm da vorgeworfen wird, kann sich für mich nicht ausgehen" – wandte er sich an das Schöffengericht.

Mutmaßlicher Täter kann sich Anschuldigungen nicht erklären



Der Angeklagte, der bereits eine dreijährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzen musste, kann sich die Anschuldigungen nicht erklären. Er meinte vor Gericht, dass die 19-Jährige vielleicht böse sei, weil er die Kabine gleich nach dem Sex verlassen habe und sie ihn wohl später mit seiner Freundin gesehen habe.

Das Geschworenengericht glaubte ihm und hatte Zweifel an der Version der 19-Jährigen. Sie habe sich in zu viele Widersprüche verstrickt, so Anwalt Mauhart zu "Heute". Deswegen der Freispruch. Übrigens rechtskräftig!



(mip)