Reisen
Urlaubs-Atlas – das sind die Corona-Regeln in Europa
Nach einem langen Corona-Winter zieht es im Sommer viele ins Ausland. Zurecht, denn beliebte Urlaubsziele locken mit viel Normalität – ein Überblick.
Rechtzeitig zum Sommer ist Urlaub in Europa wieder einfacher geworden. Viele Länder erleichtern die Einreise und streichen immer mehr Corona-Regeln. Die Niederlande, Dänemark, Schweden und die Schweiz haben hingegen sogar alle Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus ausgehoben. Dort gelten weder eine Maskenpflicht, noch Corona-Einreiseregeln.
Doch einige beliebte Urlaubsziele wollen ein Mindestmaß an Sicherheitsmaßnahmen noch nicht aufgeben. Sie lockern schrittweise oder setzen bis auf Weiteres zumindest bei der Ankunft auf 3G. Ein Überblick über noch verbleibende Regeln.
ACHTUNG! Bei der Rückreise nach Österreich ist ebenfalls weiterhin die 3G-Regel zu erfüllen und es muss ein Zertifikat oder ein Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung, eine Genesung oder einen Test mitgeführt werden.
In diese Länder zeiht es heuer die meisten Österreicher:
KROATIEN
Einreise:
Die Einreise aus Österreich ist ohne Einschränkungen möglich. Auch das Online-Einreiseformular entfällt.
Corona-Regeln im Land:
Die Übernachtung in Hotels sowie der Besuch von Restaurants und Bars ist ohne 3G-Nachweis möglich. Die Maskenpflicht gilt nur noch in medizinischen und Pflegeeinrichtungen. An Stränden gibt es zudem keine Zugangsbeschränkungen und Abstandregeln mehr.
ITALIEN
Einreise:
Wer nach Italien will, muss den Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) erbringen. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Corona-Regeln im Land:
Ein 2G-Nachweis ist nur noch für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erforderlich.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Kinos, Theater, Konzertsäle, Live-Musik usw.), sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Generell wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit weiterhin empfohlen. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.
Personen in Italien, die grippeähnliche Symptome aufweisen, sollen auf keinen Fall zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, sondern die nationale COVID-19-Hotline 1500 (in Italien) oder +39 02 32008345 bzw. +39 02 83905385 (aus dem Ausland bzw. vom österreichischen Mobiltelefon) anrufen, um die weitere Vorgangsweise abzuklären.
SPANIEN
Einreise:
Bei Einreise auf dem Luft-, Land- oder Seeweg aus Österreich ist ein Impf-, Test- oder Genesungs-Nachweis oder das Digitale-Covid-Zertifikat der EU ("Grüner Pass") erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass seit 1. Februar 2022 Zweitimpfungen bzw. Einmalimpfungen bei Impfstoffen mit nur einer Dosis nur für 270 Tage ab Verabreichung anerkannt werden, danach ist eine Auffrischung erforderlich.
Wer mit dem Flugzeug einreist, muss sich außerdem weiterhin über das Spain Travel Health Portal registrieren. Wer über ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein gleichwertiges digitales Zertifikat (von einem Drittstaat, der sich dem EU-System angeschlossen hat) verfügen, ist davon ausgenommen.
Kinder unter 12 Jahren müssen keines der genannten Zertifikate vorweisen.
Außerdem finden bei der Einreise regelmäßig Kontrollen durch die Gesundheitsbehörde statt. Hat man eine Körpertemperatur von über 37,5 ° C oder zeigt Symptome, die auf Corona hindeuten könnten, muss man damit rechnen, eingehender untersucht zu werden.
Corona-Regeln im Land:
Eine Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren oder Apotheken. Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht ausgenommen.
An öffentlichen Orten, in Gastgärten und ähnlichen Orten im Freien gilt ein Rauchverbot, wenn nicht ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.
Die verschiedenen Regionen und Inseln haben zum Teil abweichende Einschränkungen, über die man sich vor Reiseantritt unbedingt informieren sollte.
PORTUGAL
Einreise:
Reisende aus EU-Ländern müssen ein gültigen EU-COVID-19-Zertifikat mit der vollständigen Impfung oder einer Genesung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt vorweisen. Wer diesen Nachweis nicht hat oder ungeimpft ist, muss einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.
Bei jedem Flugzeugpassagier wird außerdem die Körpertemperatur gemessen, liegt sie über 38 Grad, ist mit Maßnahmen wie Quarantäne zu rechnen.
Für die autonomen Regionen Madeira und Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen.
Corona-Regeln im Land:
Der Zugang zu Hotels, Restaurants und Veranstaltungen ist ohne 3G-Nachweis möglich.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt eine Maskenpflicht.
Auf den Azoren und auf Madeira gelten zum Teil jeweils unterschiedliche Bestimmungen.
GRIECHENLAND
Einreise:
Wer nach Griechenland einreist, muss kein Covid-Dokument (Impfbescheinigung, Genesenenzertifikat, PCR- oder Antigentest) mehr vorlegen.
Corona-Regeln im Land:
Zumindest im Freien muss keine Maske mehr getragen werden, ab 1. Juni entfällt sie auch in Innenräumen. In der Gastronomie und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird kein Impf- oder Genesungsnachweis mehr verlangt.
FRANKREICH
Einreise:
Wer von Österreich nach Frankreich reist, der muss vollständig geimpft, getestet (negativer PCR-/ Antigentest) oder genesen sein.
Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.
Corona-Regeln im Land:
Der Zutritt zu Restaurants, Kinos oder Museen ist wieder ohne Nachweis möglich. Nur für den Besuch von Altenheimen, Gesundheitseinrichtungen und Einrichtungen für behinderte Menschen muss nachgewiesen werden, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Hier besteht außerdem Maskenpflicht, ebenso wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
DEUTSCHLAND
Einreise:
Eine Digitale Einreiseanmeldung oder Quarantäne ist für Reisende aus Österreich nicht mehr vorgesehen. Lediglich ein 3G-Nachweis muss weiterhin erbracht werden, wobei sowohl Antigen- als auch PCR-Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegen dürfen.
Für Kinder unter 12 Jahren gilt diese Regelung nicht.
Corona-Regeln im Land:
Die Corona-Regeln sind weitgehend weggefallen. Die Maskenpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sowie im öffentlichen Verkehr bleibt in den meisten Bundesländern aufrecht. bleibt bestehen. Es können lokal begrenzt strengere Regelungen gelten.
TÜRKEI
Einreise:
Für die Einreise in die Türkei braucht es einen Impf-, Genesenennachweis, einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Außerdem muss eine Online-Registrierung frühestens 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen werden.
Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen der oben angeführten Nachweise bzw. PCR-Test.
Bei der Einreise wird die Körpertemperatur gemessen und je nach Ergebnis können weitere Untersuchungen vorgenommen werden. Zudem können stichprobenartig PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem kann es zu vorübergehenden Festnahmen und Anhaltungen sowie zu Zurückweisungen kommen, ohne dass konkrete Vorwürfe bzw. genaue Gründe seitens der türkischen Behörden bekanntgegeben werden.
Corona-Regeln im Land:
Derzeit gibt es keine Beschränkungen mehr. Restaurants, Cafés, Geschäfte, Kinos, Museen und Theater haben geöffnet und können uneingeschränkt besucht werden. In öffentlichen, geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht.