Kein Ausflug in Europa-Park

Lehrerin schlägt 10-jährigem Schüler ins Gesicht

Eine Lehrerin soll einem zehnjährigen Schüler ins Gesicht geschlagen haben. Wegen eines Formfehlers wurde das Verfahren jedoch eingestellt.

Lehrerin schlägt 10-jährigem Schüler ins Gesicht
Eine Lehrerin wird beschuldigt, einem Schüler (10) absichtlich ins Gesicht geschlagen zu haben.
Getty Images (Symbolbild)

Im März dieses Jahres ereignete sich in einer Schule im Bezirk Zofingen im Kanton Aargau ein Vorfall, bei dem eine Lehrerin einem zehnjährigen Schüler absichtlich ins Gesicht geschlagen haben soll.

Laut Anklage schlug sie mit der rechten Hand, in der sie einen Schlüsselbund hielt, auf die linke Gesichtshälfte des Schülers. Dieser erlitt dabei eine Prellung am Jochbein und eine Einblutung im Auge.

Lehrerin legte Einspruch ein

Die Eltern des Buben erstatteten Anzeige. Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Lehrerin zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 200 Euro auf Bewährung und einer zusätzlichen Strafe von 3.600 Euro. Die Lehrerin legte Einspruch ein, weshalb der Fall vor das Bezirksgericht Zofingen kam.

Vor Gericht war unbestritten, dass der Schüler geschlagen wurde, wie die CH-Media-Zeitungen schreiben. Die Lehrerin erklärte jedoch, es sei ein Reflex gewesen, als sie den Buben während eines Streits mit einem anderen Schüler davon abhalten wollte, in dessen Schulsack zu greifen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Bewegung unwillkürlich war, ähnlich einem Reflex.

Gutschein für Europa-Park gefordert

Die Anklage wies diese Darstellung zurück und betonte, dass eine Lehrkraft ihre Handlungen kontrollieren müsse. Als Wiedergutmachung verlangte die Anklage, dass die Lehrerin einen Ausflug inklusive Übernachtung für vier Personen in den Europa-Park in Rust (D) im Wert von 1.000 Euro für die Familie des Schülers finanzieren sollte. Diese Forderung sollte symbolisch den Schaden ausgleichen.

Verfahren wegen Formfehler eingestellt

Das Gericht stellte das Verfahren jedoch überraschend ein. Dies wegen eines formalen Fehlers: Auf der Anzeige fehlte nämlich die Unterschrift des Vaters – nur die Mutter hatte unterzeichnet. Dieser Mangel wurde von der Verteidigung aufgegriffen und vom Gericht anerkannt.

Das Gericht bedauerte, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft diesen Fehler nicht rechtzeitig bemerkten. Die Eltern des Schülers haben nun die Möglichkeit, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kosten der Lehrerin werden vom Staat getragen. Die Kläger müssen ihre Kosten selber berappen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Lehrerin im Kanton Aargau soll einen zehnjährigen Schüler ins Gesicht geschlagen haben, was zu einer Prellung und einer Einblutung im Auge führte
    • Das Verfahren wurde jedoch wegen eines Formfehlers eingestellt, da auf der Anzeige die Unterschrift des Vaters fehlte, und die Eltern des Schülers haben nun die Möglichkeit, weitere rechtliche Schritte einzuleiten
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