Am Dienstag wurde ein furchtbarer Femizid am Wiener Landesgericht verhandelt. Robert O. (40) hatte im vergangenen Sommer seine Freundin (49) erwürgt, danach selbst die Polizei gerufen und seelenruhig eine Zigarette geraucht – wir berichteten. Die Geschworenen machten nach dem grausamen Geständnis des gelernten Grafikers ("Ich hab so lange gewürgt, bis sie tot war. In meinem Kopf hatte sich ein Schalter umgelegt") kurzen Prozess und verhängten eine lebenslange Haftstrafe.
Doch nach kurzer Beratung mit seiner Verteidigerin Ina-Christin Stiglitz war für den Angeklagten klar. "Ich will Verantwortung übernehmen und einen Teil des Schadens wiedergutmachen. Aber die Höchststrafe ist mir zu hoch." In der Haft wolle er Psychotherapie bekommen und arbeiten, wenn er die Möglichkeit dazu bekommt. Er jammerte nach dem Urteil: "Ich will weniger lang ins Gefängnis."
Die Anwältin meldete folglich Berufung an. Gut möglich, dass die Strafe des unbescholtenen Ersttäters vor dem Oberlandesgericht leicht herabgesetzt wird. Laut der Juristin seien die Milderungsgründe – wie das von Beginn weg reumütige Geständnis, der bisherige tadellose Lebenswandel und die psychiatrische Vorgeschichte ihres Mandanten – bei der Strafbemessung nicht stark genug berücksichtigt worden. Die Entscheidung darüber wird nun in der nächsten Instanz getroffen. Das Urteil ist bis dahin nicht rechtskräftig.