Niederösterreich

Langzeitbesuche im Häfen – 21 Räume stehen bereit

"Sexualbesuch in den Justizanstalten": Alma Zadic (Grüne) beantwortete jetzt eine parlamentarische Anfrage der FP.

Heute Redaktion
Nationalrat Christian Lausch
Nationalrat Christian Lausch
Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS

FP-Nationalrat Christian Lausch und Kollegen der FP richteten an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Langzeitbesuch - Sexualbesuch in den Justizanstalten".

So wollte die FP wissen: Wurden seit August 2020 weitere Räumlichkeiten für Langzeitbesuche in den Justizanstalten geschaffen und wenn ja, wo? Das vereinte die Justizministerin.

Zur Frage "Für wie viele Stunden wird ein Langzeitbesuch genehmigt?" Und: "Ist die Zeit des Langzeitbesuches in allen Justizanstalten gleich?" Sowie: "Gibt es unterschiedliche Zeitmodelle solcher Langzeitbesuche in den Justizanstalten?" führte die Ministerin aus: "Gemäß Rahmenerlass für die Durchführung von Langzeitbesuchen soll der Langzeitbesuch nicht unter drei Stunden und nicht mehr als 14 Stunden betragen. Der Rahmenerlass für die Durchführung von Langzeitbesuchen ist für alle Justizanstalten österreichweit gültig. Ein Langzeitbesuch muss zunächst vom Insassen bzw. von der Insassin beantragt werden. Die Entscheidungskompetenz obliegt der Anstaltsleitung oder einem:einer von ihr beauftragten Mitarbeiter:in unter beratender Einbeziehung der Fachdienste und anderer Justizbediensteter."

Langzeitbesuche in anderen Justizanstalten

Verfüge eine Justizanstalt über keine geeigneten Räumlichkeiten, könne ein Langzeitbesuch auch in einer anderen nahegelegenen Justizanstalt bewilligt werden, heißt es in der Anfragebeantwortung.

In den Jahren 2020 und 2021 seien in 27 Fällen Insassen für Langzeitbesuche in andere Justizanstalten ausgeführt worden. "Da diese Ausführungen im Rahmen des Regelbetriebes erfolgten, fielen dafür keine besonderen (außerordentlichen) Kosten an. Für die Kosten kommt die jeweilige ausführende Justizanstalt mit den ihr zugewiesenen Haushaltsmitteln auf."

Welche Kriterien muss der Besucher für einen Langzeitbesuch erfüllen? Und von wem werden diese Kriterien überprüft?, wollte die FP wissen. "Zum Langzeitbesuch grundsätzlich zugelassen sind Angehörige im Sinne des § 72 StGB sowie Besucher:innen im Sinne des § 93 StVG. Vor der Entscheidung über den ersten Langzeitbesuch führen die Fachdienste ein persönliches Gespräch mit dem:der Besucher:in zur Erhebung und Einschätzung der Beziehung bzw. der persönlichen Bindung sowie dem Erhalt sozialer bzw. familiärer Hintergrundinformationen, der Aufklärung über die Freiwilligkeit, der Vermittlung von Informationen über die Rahmenbedingungen und der Erläuterung des Ablaufs eines Langzeitbesuchs."

"Wie viele Räume für Langzeitbesuch haben die Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)", wollte die FP mit Nationalrat Christian Lausch wissen.

"Es stehen insgesamt 21 Räume für Langzeitbesuche zur Verfügung. Diese teilen sich wie folgt auf Österreichs Justizanstalten auf: JA Wien Simmering 1, JA Eisenstadt 1, JA Hirtenberg 2 (Außenstelle Münchendorf), JA Korneuburg 2, JA Schwarzau 1, JA Stein 2, JA Suben 1, JA Wels 1, JA Graz-Karlau 2, JA Leoben 2, JA Garsten 2, JA Asten 1, JA Salzburg 2, JA Klagenfurt 1 (Außenstelle Rottenstein)", heißt es in der Anfragebeantwortung.

Langzeitbesuche während der Pandemie

Zum Schluss wollte die FP wissen: "Wird es in Zukunft in jeder Justizanstalt diese Räume für Langzeitbesuche geben?" Es sei vorgesehen "in jeder Justizanstalt, in der es sinnvoll ist, derartige Räumlichkeiten im Bestand einzurichten bzw. im Rahmen von Umbauten oder Neubauten zu schaffen. Hierbei sind stets die Wirtschaftlichkeit und die budgetären Voraussetzungen zu berücksichtigen", heißt es seitens der Justizministerin.

Wurden diese Langzeitbesuche auch während der Corona-Pandemie genehmigt?, wollte die FP zum Schluss wissen. "Während der mittlerweile über zwei Jahre andauernden Covid-19 Pandemie hat es mit Blick auf das bundesweite Infektionsgeschehen immer wieder Lockerungsphasen gegeben, in denen auc"h Langzeitbesuche vertretbar waren. Neben den allgemeinen, bereits dargestellten Voraussetzungen, unter denen ein Langzeitbesuch gewährt wird, werden hier dem jeweiligen Infektionsgeschehen angepasste Auflagen erteilt, wie etwa eine Begrenzung der Besucher:innenanzahl oder ein entsprechender G-Nachweis (Grüner Pass)", heißt es in der Anfragebeantwortung.

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