Österreich
Küssel-Vertrauter verurteilt wegen Wiederbetätigung
Der Steirer Franz Radl, Vertrauter des Neonazis Küssel, ist am Donnerstag wegen Wiederbetätigung nicht rechtskräftig verurteilt worden.
Die Geschworenen am Wiener Straflandesgericht sahen es als erwiesen an, dass er unter Anleitung seines Vertrauten Gottfried Küssel von 2009 bis 2011 an der neonazistischen Website "alpen-donau.info" mitgearbeitet hat. So soll er dazu ein "Grundsatzdokument", das eine Vereinbarung mit der tschechischen rechtsextremen Bewegung "Narodni Odpor" ("Nationaler Widerstand") dokumentieren soll, vorab gegengelesen und redigiert haben.
Außerdem soll er eine Rede des bereits verstorbenen Neonazi Gerd Honsik aus dem Jahr 2009, die den Holocaust leugnet und das Vorgehen der NS-Führung unter Hitler propagandistisch positiv darstellt, online veröffentlicht haben. Radl meldete Nichtigkeitsbeschwerde an und berief gegen das Urteil.
Verurteilung wegen Verstoßes gegen Waffenverbot
Zudem wurde er wegen des Verstoßes eines gegen ihn verhängten Waffenverbots verurteilt. Bei der Hausdurchsuchung waren eine russische Schrotflinte und ein Teleskop-Schlagstock gefunden worden. Laut Radl soll es sich dabei um Erbstücke handeln, die er schlicht vergessen hatte.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.