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Kurzarbeits-Panne: 500-Millionen-€ zu viel ausgezahlt
Die Coronakrise veranlasste die Regierung viel Geld in die Hand zu nehmen – wie der Rechnungshof nun aufdeckte, manchmal sogar mehr als notwendig.
Gerade in der Anfangsphase der Coronakrise war noch vieles unklar und die Regierung musste schnell handeln. Wie ein heute veröffentlichter Bericht des Rechnungshof aufdeckt, wurden jedoch bis zu 500 Millionen Euro an Staatshilfen zu viel überwiesen. Schuld am Fehler seien vor allem die anfangs noch nicht ausgereiften Kontrollmaßnahmen.
Mehr als neun Millionen Euro wurden ausbezahlt
Der Rechnungshof überprüfte von März 2020 bis März 2021 die Umsetzung und Abwicklung der COVID-19-Kurzarbeit und wurde dabei auf eklatante Fehler aufmerksam. Wie aus dem Bericht bekannt wird, sieht der Rechnungshof erheblich Verbesserungsvorschläge in der Aufdeckung von möglichem Missbrauch.
Insgesamt waren im Jahr 2020 113.771 Unternehmen mit ihren 1,25 Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit. Dabei unterstützte der Staat die Betriebe im begutachteten Zeitraum mit einem Zuschuss von 7,8 Milliarden Euro. Gegen Ende des Vorjahres stiegen die Kosten indes weiter an und erreichten die Marke von 9,2 Milliarden Euro.
Zur Festlegung der Regeln der Kurzarbeit wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner eingespannt, der Rechnungshof sieht bereits hier einen Fehler. Expertinnen und Experten des AMS oder des Arbeitsministeriums hätten demnach keinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Modells.
Der Rechnungshof geht davon aus, dass der enorme Zeitdruck in der ersten Phase der Hilfestellung sowie die an der Festlegung beteiligten Organisationen dazu führten, dass bis zu 500 Millionen Euro zu viel an Staatshilfen bezahlt wurden. Schuld daran sei jedoch vor allem ein falsches Berechnungsmodell das angewendet wurde.
Der Fehler wurde dahingehend nicht bemerkt, da die für die Kontrollen eingesetzten Institutionen wie das AMS vor einer massiven administrativen Herausforderung standen. So forderte das AMS in der Praxis nur in Ausnahmefällen Bestätigungen oder Beweise für mögliche Ausfallstunden von Betrieben an, die Kurzarbeits-Förderungen bezogen.
In seinem Bericht hält der Rechnungshof fest: "Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug der Kurzarbeitshilfe war, dass sich das Unternehmen in vorübergehenden, nicht saisonbedingten, wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand. Keinen Anspruch hatten Unternehmen, die bereits vor COVID-19 wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten". Dem AMS und dem Arbeitsministerium sei es nicht gelungen "Plausibilisierung der zentralen Fördervoraussetzung".