Wirtschaft
Kurzarbeit: Tausende Kontrollen, nur wenige Anzeigen
Bei der Kurzarbeit hat es laut Finanzminister Blümel bislang 7.072 Betriebskontrollen gegeben, aber lediglich 230 Anzeigen. Das sind die Gründe.
Im Rahmen der Corona-Pandemie hat die Regierung einige Wirtschaftshilfen auf die Beine gestellt, dazu gehört auch die Kurzarbeit. Dabei handelt es sich um die vorübergehende Herabsetzung der Arbeitszeit und des Arbeitsentgelts aufgrund der aktuellen, Corona-bedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Sie hat den Zweck, die Arbeitskosten vorübergehend zu verringern und die Mitarbeiter zu halten.
Mittlerweile wurde die Kurzarbeit in Österreich ein weiteres Mal verlängert. Nun ist jene bis zum 30. Juni 2021 gültig.
Mehrere tausend Betriebskontrollen
Wie Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) mitteilte, hat es bei der Corona-Kurzarbeit bisher mehrere tausend Betriebskontrollen gegeben. Insgesamt wurden 7.072 solcher Kontrollen durchgeführt. Jene haben zu 3.816 Mitteilungen über Abweichungen gegenüber den Förderansuchen an das Arbeitsmarktservice (AMS) und die Bauarbeiter-Urlaubs- und -Abfertigungskasse (BUAK) geführt. Übrig blieben davon aber nur 230 Anzeigen, heißt es.
Dabei hatte allerdings nur gut ein Fünftel der in elf Monaten überprüften Betriebe den Schwerpunkt auf Kurzarbeitskontrolle. So lautet es in einem Bericht des "Standard" vom Mittwoch, der sich hier auf eine parlamentarische Anfrage der NEOS beruft.
Gründe für geringe Kontrolldichte
Als einer der Gründe für die geringe Kontrolldichte wird unter anderem die "unzureichende personelle Ausstattung der Finanzpolizei" angeführt. Seit 2015 habe es hier laut dem Finanzministerium einen Rückgang des Beschäftigtenstands von 460 auf 388 im Jahr 2021 gegeben.
Ein weiterer Grund sind laut dem Bericht die "flexiblen und somit für Betriebe komfortablen Bedingungen", unter denen diese Kurzarbeitshilfe gewährt wird.
„"Entweder wir sind zu spät oder zu früh dran", wird die Finanzpolizei vom "Standard" zitiert.“
Fördermissbrauch auf die Spur kommen
Wie es heißt, seien zwei Kriterien maßgeblich, um Fördermissbrauch überhaupt auf die Spur zu kommen:
➤ Fehlende oder nachweislich falsche Arbeitszeitaufzeichnungen.
➤ "Die Endabrechnung, die erst nach Ablauf einer Kurzarbeitsperiode beim AMS eingereicht wird und Basis für die Auszahlung des Fördergeldes ist."
Zudem wird angeführt, dass das Delikt erst dann verwirklicht ist, wenn die Endabrechnung beim AMS eingereicht wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt können Betriebe allfällige Fehler korrigieren oder den Förderantrag zurückziehen. Eine weitere Möglichkeit ist, die Endabrechnung beim AMS in dem Fall erst gar nicht einzureichen.