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Vor ihrer Pension – Frau muss AMS-Fördergeld zurückzahl
Eine Niederösterreicherin muss nun kurz vor ihrer Pension eine Menge Geld an das AMS zurückzahlen. Der Grund: Ein fehlender Gehaltszettel.
Nach mehr als 20 Jahren verlor "Heute"-Leserin Renate (Name von der Redaktion geändert*) durch die Corona-Pandemie ihren Job. Anfang 2021 begann sie in einer neuen Firma als Buchhalterin einen Neuanfang. Mit ihren knapp 60 Jahren bekam sie deshalb vom AMS ein Fördergeld in der Höhe von rund 2.700 Euro.
Ein fehlender Gehaltszettel
Mit ihrer 30-Stunden-Anstellung rechnete sie nicht mehr damit, dass sich das Arbeitsmarktservice nochmals bei ihr melden würde - bis schließlich ein Brief im Postkasten landete. Der Inhalt war wenig erfreulich: Renate wurde dazu aufgefordert, die Kombi-Lohnförderung zurückzuzahlen. Das AMS hatte zuvor über das digitale eAMS-Konto Jahresgehaltszettel angefordert – und weil einer davon fehlte, muss sie nun die Fördergelder zurückzahlen.
Die 59-Jährige ist über die Vorgehensweise entsetzt: "Ich bin meinen Verpflichtungen immer nachgekommen und rechnete nie damit, dass ich, neben meiner Arbeit, täglich auf das eAMS-Konto schauen muss. Dort kamen die Forderungen nach Dokumenten an, aber die Rückforderung des Geldes wurde mir per Brief geschickt!"
Fördergeld muss zurückgezahlt werden
Das AMS Niederösterreich prüfte des Sachverhalt und kam zu dem Entschluss, dass Renate die Kombi-Lohnförderung zurückzahlen muss. Der Grund: Am Anfang des vereinbarten Förderzeitraums müssen Gehaltszettel vorgelegt werden, um die Förderung zu berechnen.
Am Ende des Zeitraums muss ein weiterer eingeschickt werden, da sich in der Zwischenzeit die Entlohnung verändert haben könnte. Und Renate hatte es verabsäumt genau diesen zweiten Gehaltszettel vorzulegen. Somit ist das AMS verpflichtet die 2.700 Euro zurückzufordern.