Gerichts-Urteil
Kult-Stürmer Polster verliert Prozess gegen den ÖFB
Ein Rückschlag für Toni Polster im Rechtsstreit mit dem ÖFB. Der Ex-Torjäger musste im Gerichtsverfahren eine Niederlage hinnehmen.
Polster klagte die nachträgliche Anerkennung von drei Toren bei österreichischen Länderspielen ein. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen entschied allerdings nicht zugunsten des Kult-Stürmers, die Klage des 60-Jährigen wurde abgewiesen, wie sein Anwalt Manfred Ainedter gegenüber der "APA" bestätigte.
Der Kult-Stürmer hatte gegen Österreichs Verband die nachträgliche Anerkennung von drei Länderspieltoren in drei als inoffiziell gewerteten Spielen gefordert. Diese Partien hätten einen offiziellen Charakter gehabt. Polster, mit 44 Volltreffern Österreichs Rekord-Torschätze, hätte damit drei Länderspieltore mehr auf dem Konto.
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Polster wollte drei Spiele einklagen
Konkret geht es um die Duelle Liechtenstein gegen Österreich (0:6) vom 7. Juni 1984, Tunesien gegen Österreich (1:3) vom 7. Februar 1987 und Marokko gegen Österreich (3:1) vom 2. Februar 1988. Der heute 60-Jährige traf gegen Liechtenstein einmal, gegen Tunesien doppelt. Diese Spiele werden von Österreichs Verband als inoffiziell gewertet.
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Nach aktuellem Stand hat Polster also 44 Tore in 95 Länderspielen erzielt. Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, es sei ausschließlich die Angelegenheit des Fußballverbandes, zu entscheiden, welche Spiele für Länderspielstatistiken herangezogen werden. Vorgaben durch den Weltverband FIFA gibt es nicht.
Urteil nicht rechtskräftig
"Wir sind natürlich enttäuscht, zumal sich der Richter aus unserer Sicht nicht ausreichend mit den Argumenten der Klägerseite auseinandergesetzt hat", wurde Ainedter zitiert. Rechtskraft hat der Urteilsspruch noch nicht. "Wir überlegen Rechtsmittel", betonte der Anwalt.
Erster Verfolger in der Torschützenliste des ÖFB ist Marko Arnautovic mit nun 37 Toren. Polster hatte stets bestritten, die Klage habe etwas mit dem nunmehrigen ÖFB-Star zu tun. Arnautovic könnte die ÖFB-Ikone schließlich noch überholen.