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Kroatien-Knalleffekt könnte Österreich-Touristen ärgern

Seit 1. Juli ist in Kroatien eine neue Sonntagsöffnungsverbot-Regelung in Kraft. Die Änderung könnte bei Touristen auf viel Ärger stoßen. 

Nicolas Kubrak
Auch heuer zieht es viele Österreicher nach Kroatien.
Auch heuer zieht es viele Österreicher nach Kroatien.
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Zahlreiche Österreicher zieht es in diesem Sommer wieder in den Süden ans Meer. Auch heuer zählen Italien und Kroatien wieder zu den beliebtesten Destinationen. Doch heuer müssen sich Kroatien-Urlauber auf Neuerungen gefasst machen. Seit 1. Juli gilt im Touristen-Paradies nämlich ein Sonntagsöffnungsverbot für Geschäfte.

Regionale Unterschiede

Laut dieser Regelung dürfen die Geschäfte nur noch 16 Sonntage im Jahr offen haben. Zur Restriktion der Öffnungszeiten kommt es zum Beginn der Haupttourismussaison, jedoch wird es kroatischen Medien zufolge regionale Unterschiede geben. So können sich die Händler jene 16 Sonntage, an denen offen bleiben darf, frei aussuchen. 

Das wollen die Geschäfte und Einkaufszentren an der Adriaküste ausnutzen. Somit dürften sich Urlauber an der Küste laut kroatischen Medienberichten während des gesamten Sommers weiterhin über geöffnete Geschäfte am Sonntag freuen. Wer jedoch im Landesinneren, etwa in der Hauptstadt Zagreb, urlaubt, wird sonntags nicht einkaufen können. Dort werden die Geschäfte in den Sommermonaten geschlossen bleiben, um dann zum Schulbeginn im September und vor Weihnachten zu öffnen.

Diese Ausnahmen gelten

Die Regelung, die im Februar 2023 verabschiedet wurde, sieht mehrere Ausnahmen vor. So dürfen z.B. Geschäfte an Bahnhöfen, Flughäfen, Tankstellen, Hotels oder kulturellen Einrichtungen ohne Restriktionen arbeiten. Außerdem sind Trafiken und der Verkauf von eigenen Bauernhofprodukten auf Märkten von der Regelung ausgenommen. Für andere Geschäfte auf den Märkten, etwa Bäckereien oder Blumengeschäfte, gilt keine Ausnahme.

Das Sonntagsöffnungsverbot in Kroatien ist ein historischer Moment. Schon 2004 und 2009 startete man Anläufe, die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen einschränken. Jedoch scheiterten sie beide Male an Feststellungen des kroatischen Verfassungsgerichts, sie würden in die Gewerbefreiheit eingreifen. Laut Medienberichten sollen die Händler gegen die neue Regelung eine Verfassungsklage in Erwägung ziehen.

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