Magdeburg-Todesfahrer
Taleb A. drohte bereits im Jahr 2013 mit Anschlag
Nach der Bluttat auf den Weihnachtsmarkt von Magdeburg steht fest: Taleb A. drohte schon vor Jahren in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Anschlag.
Recherchen des Nachrichtenmagazins "Spiegel" zeigen: Taleb A. drohte schon vor Jahren in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Anschlag. Diese Drohung sprach er gegenüber der Ärztekammer des Bundeslandes aus. Der Grund: Im Zuge seiner Facharztausbildung hatte es Streitigkeiten wegen der Anerkennung von Prüfungsleistungen gegeben. A. drohte telefonisch mit Handlungen, die international Beachtung finden würden und verwies auf den Marathon in Boston vom April 2013, wo es ebenfalls einen Anschlag gegeben hatte.
Laut Innenministerium wurde daraufhin die Wohnung von A. durchsucht, auch elektronische Medien seien überprüft worden. Die Ermittler hätten jedoch keine Hinweise auf eine "reelle Anschlagsbereitung" gefunden. Im September 2013 wurde er vom Amtsgericht Rostock wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.
Es gab einen "unspezifischen" Hinweis aus Saudiarabien
Holger Münch, Chef des Bundeskriminalamts, bestätigt gegenüber dem "Heute-Journal" vom ZDF, dass im November des vergangenen Jahres ein Hinweis zu dem mutmasslichen Attentäter aus Saudiarabien eingegangen sei. "Es wurde auch ein Verfahren eingeleitet. Die Polizei in Sachsen-Anhalt hat dann auch entsprechende Ermittlungsmassnahmen vorgenommen." Die Sache sei aber "unspezifisch" gewesen.
Nachdem gegen den festgenommenen Tatverdächtigen Taleb A. Haftbefehl erlassen worden, ist er in Untersuchungshaft gekommen. Dem 50-Jährigen werden fünffacher Mord, mehrfach versuchter Mord und mehrfache gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Polizei am frühen Sonntagmorgen in Magdeburg mit.
Taleb A. bekam Gefährderansprache nur schriftlich
Vor etwa einem Jahr plante die Polizei nach einer Strafanzeige gegen Taleb A. eine sogenannte Gefährderansprache, dazu kam es offenbar nicht. Der Grund: Taleb A. sei nicht anzutreffen gewesen. Stattdessen erfolgt die Gefährderansprache nur schriftlich, wie der Mitteldeutscher Rundfunk am Sonntagabend berichtet.
Im Schreiben steht: "Am 21.08.2023 haben Sie eine Email an die Staatsanwaltschaft Köln versandt, in der sie u.a. schreiben: 'Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse die in den nächsten Tagen passieren werden, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen'. Weiter behaupten Sie, dass Richter und Staatsanwälte in Deutschland korrupt sind. Sie werden hiermit aufgefordert, solche Schreiben zu unterlassen, vor allem das Androhen von Konsequenzen aufgrund von rechtsstaatlich vollzogenen Entscheidungen einer Staatsanwaltschaft. Auch wenn Sie in diesem Fall keine konkreten Konsequenzen angedroht haben, werden Sie hiermit eindringlich aufgefordert, Schreiben in dieser Form zu unterlassen. Diese könnten unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Sie wurden am heutigen Tag ausdrücklich auf die Ihnen zustehenden Rechtsmittel hingewiesen."
Ob das Gefährderanschreiben von Taleb A. unterzeichnet und zurückgesendet wurde, ist unbekannt. Auch ob das Schreiben aufgrund der nicht erfolgten persönlichen Gefährderansprache zugestellt wurde, ist unklar. Die Polizei wollte gegenüber MDR keine Angaben machen.
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Auf den Punkt gebracht
- Taleb A., der mutmaßliche Täter des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg, hatte bereits 2013 in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Anschlag gedroht, nachdem es Streitigkeiten während seiner Facharztausbildung gab.
- Trotz damaliger Ermittlungen und einer Verurteilung wegen "Störung des öffentlichen Friedens" wurde keine konkrete Anschlagsvorbereitung festgestellt; aktuell wird ihm jedoch fünffacher Mord und mehrfach versuchter Mord vorgeworfen.