Österreich

Kreuze in Wiener Schule hängen wieder

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:34

Im Sommer gab es in einer Wiener Volksschule Aufregung um religiöse Kreuze in den Klassenzimmern. Eltern hatten sich dadurch bevormundet gefühlt. Nun hängen die Kreuze teilweise wieder. Eltern sind empört und kündigen juristische Schritte an.

 

Eltern hatten sich dadurch bevormundet gefühlt. Nun hängen die Kreuze teilweise wieder. Eltern sind empört und kündigen juristische Schritte an.

 

Laut Gesetz müssen nur dann Kreuze in Klassenzimmern aufgehängt werden, wenn über 50 Prozent der Schüler als „Christen“ gemeldet sind. Liegt der Anteil darunter, ist die Gesetzeslage nicht eindeutig. Die Entscheidung darüber liegt dann beim jeweiligen Schuldirektor.
Im Mai hatte eine Mutter nach großen Aufregungen bewirkt, dass in der Volksschule ihres Kindes im siebenten Bezirk alle Kreuze abgehängt wurden. Weniger als 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler waren als „Christen“ gemeldet.

Jetzt hängen laut der Initiative in fünf der 14 Klassenzimmer wieder Kreuze. Auch in drei der neun gemeinsam genutzten Räume wurden die Kreuze wieder angebracht. Laut "ORF" hat sich die neue Direktorin bzw der Stadtschulrat nicht dazu geäußert.

Eytan Reif von der Initiative "Religion ist Privatsache" hat nun angekündigt, per Antrag Auskunft darüber zu verlangen, wie groß der Anteil an christlichen Schülern ist.

Lesen Sie weiter: So argumentiert die Initiative „Religion ist Privatsache“

Die Initiative "Religion ist Privatsache" schreibt auf ihrer Homepage:

Österreich ist eine demokratische Republik (Art 1 B-VG). Demokratie setzt nicht nur die Meinungs- und Glaubensfreiheit aller Mitglieder der Gesellschaft voraus sondern auch das Recht jeder Person, an etwas nicht zu glauben und sich den Bräuchen, Überzeugungen oder Handlungen anderer Personen nicht zu unterwerfen. Und schon gar nicht die Erziehung seiner Kinder entsprechend der „Mehrheitsreligion“ zu gestalten.

In den meisten Bundesländern Österreichs sind jedoch das Anbringen von Kreuzen sowie die Erteilung einer religiösen „Bildung“ in öffentlichen Kindergärten gesetzlich angeordnet. Die Meinung der betroffenen Eltern dazu ist den föderalistischen Gesetzgebern großteils egal.

Nicht alle Eltern wollen jedoch, dass die Bildung ihrer Kinder unter dem Kreuz stattfinden soll. Viele Eltern sind keine Christen, gehören einer anderen Konfession an oder sind überhaupt konfessionsfrei. Und Kinder haben ja eigentlich keine Religion, in der sie wirklich glauben (können). Mit dem permanenten Anbringen eines Kreuzes wird einem zweieinhalbjährigen Kind gleich klargemacht, „wer der Herr im Haus“ ist. Eine religiöse Baummarkierung, sozusagen, wird vollbracht.

 

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