Der Mann aus dem Bezirk Wels-Land in Oberösterreich hat viel mitgemacht. Der Arbeitnehmer litt an einer Hauterkrankung, außerdem traf ihn ein Burnout. Im Dezember 2023 stellte er deshalb einen Antrag auf Invaliditätspension.
Dann passierte ein paar Monate lang nichts. Im März 2024 bekam der Mann schließlich eine negative Antwort, der Antrag wurde zurückgewiesen. Auch Rehageld wollte die Behörde nicht bezahlen.
Da reichte es dem Oberösterreicher. Verzweifelt kontaktierte er die Arbeiterkammer. Diese schaute sich den Fall genau an und reichte Klage ein. Ein Gutachten bestätigte dann die Einschätzung der AK.
Fast ein Jahr später, im November 2024, wurde die Causa erst vor Gericht positiv verglichen. Der Erkrankte bekam rückwirkend mit 1. Dezember 2023 das Rehabilitationsgeld. "Der Fall zeigt, dass Arbeitnehmer oft viel Geduld brauchen, um zu ihrem Recht zu kommen", so die AK.
Immer wieder wenden sich Patienten an die Kammer, weil sie Probleme mit der Pensionsversicherung haben. Für einiges Aufsehen sorgte beispielsweise im vergangenen Dezember der Fall eines diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers.
Er beantragte aufgrund seines fordernden Jobs in einem Rehazentrum für Unfallopfer mit Schädel-Hirn-Traumata eine Anerkennung von Schwerarbeitszeiten. Doch auch das wurde zunächst einfach abgelehnt.